Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter erlassen
Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie die
Verordnung des Mediengestalters/der
Mediengestalter/in Digital und Print erlassen,
sie gilt ab 1. August 2007. Alle
Auszubildenden, die sich derzeit im 1. oder 2.
Ausbildungsjahr befinden, beenden ihre
Ausbildung nach der alten Verordnung
Mediengestalter/in für Digital- und
Printmedien.
Gegenüber der bestehenden Verordnung ist
die Neuschneidung der Fachrichtungen und die
kompetenzorientierte Beschreibung und
Präzisierung der Prüfungen zu
beachten.
In Zukunft gibt es drei Fachrichtungen:
Planung und Beratung,
Konzeption und Visualisierung,
Gestaltung und Technik.
Über die Inhalte informiert
die neue Broschüre des
Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und
Medien (ZFA) mit dem Titel
„Mediengestalter/in Digital und
Print – Informationen für
Ausbildungsbetriebe“ (PDF). Sie enthält
neben der Verordnung mit Erläuterungen, den
Ausbildungsrahmenplan, umfangreiche
Informationen zu den Prüfungen, die
Struktur des Rahmenlehrplanes für die
Berufsschule, das Ausbildungsprofil und
Informationen zur Ausbildungsstruktur und dem zu
Grunde liegenden Qualifizierungskonzept.
Ausbildungsordnungen sind bei Ihrer zuständigen IHK oder HWK erhältlich oder können direkt beim W. Bertelsmann Verlag in Bielefeld bestellt werden:
Printversion unter www.wbv.de oder zum Download unter www.berufe.net