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Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter erlassen
Am 2. Mai 2007 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Verordnung des Mediengestalters/der Mediengestalter/in Digital und Print erlassen, sie gilt ab 1. August 2007. Alle Auszubildenden, die sich derzeit im 1. oder 2. Ausbildungsjahr befinden, beenden ihre Ausbildung nach der alten Verordnung Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien.
Gegenüber der bestehenden Verordnung ist die Neuschneidung der Fachrichtungen und die kompetenzorientierte Beschreibung und Präzisierung der Prüfungen zu beachten.
In Zukunft gibt es drei Fachrichtungen:
Planung und Beratung,
Konzeption und Visualisierung,
Gestaltung und Technik.
Über die Inhalte informiert die neue Broschüre des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) mit dem Titel „Mediengestalter/in Digital und Print – Informationen für Ausbildungsbetriebe“ (PDF). Sie enthält neben der Verordnung mit Erläuterungen, den Ausbildungsrahmenplan, umfangreiche Informationen zu den Prüfungen, die Struktur des Rahmenlehrplanes für die Berufsschule, das Ausbildungsprofil und Informationen zur Ausbildungsstruktur und dem zu Grunde liegenden Qualifizierungskonzept.
Ausbildungsordnungen sind bei Ihrer zuständigen IHK oder HWK erhältlich oder können direkt beim W. Bertelsmann Verlag in Bielefeld bestellt werden: Printversion unter www.wbv.de oder zum Download unter www.berufe.net
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