Nach der VOC-Richtlinie sind VOC´s (volatile organic compounds) flüchtige organische Verbindungen, die bei 293,15 K einen Dampfdruck von 0,01 kPa oder mehr haben und unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen eine entsprechende Flüchtigkeit aufweisen, wie z.B. Benzine. Die Verwendung von VOC führt bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen auf Grund der Eigenschaften dieser Stoffe zur Freisetzung organischer Verbindungen in die Luft, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Zusätzlich tragen VOC zur lokalen oder grenzüberschreitenden Bildung photochemischer Oxidanzien in der Grenzschicht der Troposphäre bei, was zu einer Schädigung der natürlichen Ressourcen, die für die Umwelt und die Wirtschaft von größter Bedeutung sind und unter bestimmten Bedingungen zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führen kann. Hierzu ist z.B. der Sommersmog zu rechnen, der bei erhöhten Ozonkonzentration in bodennahen Luftschichten entsteht. Auch die Druckindustrie zählt zu den Emittenten von VOC, bedingt durch den Einsatz leichtflüchtiger Reinigungs- und Waschmitteln sowie dem Einsatz von Isopropanol im Offsetdruck. Siehe auch Fugitive und gefasste Emissionen, Isopropylalkohol, IVU-Richtlinie, Lösemittel/Lösungsmittel, Sommersmog, VOC-Richtlinie. |