Die IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung regelt die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, von denen ein hohes Potenzial an Umweltgefährdungen ausgeht, und berücksichtigt eine integrierte Betrachtung der damit verbundenen Gefahren, die für die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft bestehen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht ist mit einer Anderung des deutschen Genehmigungsrechts (4. BimSchV) zu rechnen. Ein Entwurf des Bundesumweltministeriums vom Februar 2000 sieht vor, für Rollenrotationen des Tief-, Flexo- und Siebdrucks mit einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 kg/h bzw. 15 t/a ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sowie für alle Druckverfahren und Maschinen ab einer Lösemittelverbrauchskapazität von mehr als 150 kg/h bzw. 200 t/a ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, EU-Richtlinien, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsbedürftige Anlagen, Lösemittel/Lösungsmittel. |