Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sie setzt Lärm-Immissionswerte für genehmigungsbedürftige, wie für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen fest. Die TALärm wurde zuletzt am 26. August 1998 novelliert. Sie gibt für die Gebietstypen der Baunutzungs-Verordnung unterschiedliche Lärmbelastungen als Obergrenze des Zumutbaren, je nach Tages- oder Nachtzeit, vor. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungsbedürftige Anlagen. |