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Das BImSchG ist ein Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird, dass Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik erfolgen und dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, sofern sie sich nicht technisch vermeiden bzw. verwerten lassen. Siehe auch Abfall, Genehmigungsbedürftige Anlagen, Stand der Technik, Technische Anleitung Lärm, Technische Anleitung Luft. |