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BUCHBINDER
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Beispiel-Zwischenprüfung
Beispiel-Abschlussprüfung

Prüfungsstruktur Abschlussprüfung

4 Prüfungsbereiche, die entweder schriftlich oder praktisch zu prüfen sind.

Prüfungsbereich 1: Buchbinderische Fertigung

    a)Einzel- und Sonderfertigung: ein Produkt gestalten, herstellen oder instand setzen entsprechend W2-Qualifikation oder

    b)Maschinelle Fertigung: drei unterschiedliche Maschinen einstellen sowie ein Fertigungsmuster herstellen entsprechend W2-Qualifiaktion

  • Situatives Fachgespräch (max. 10 Minuten)
  • Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen
  • Gesamtdauer: 7 Stunden

Prüfungsbereiche 2-4: Schriftlich zu prüfen

    Prüfungsbereich 2: Auftragsplanung und Kommunikation (Vorläufige Aufteilung)

  • 20 Multiple-Choice-Aufgaben á 2 Punkte
  • 6 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen, davon 2 mit integriertem Fachrechnen á 10 Punkte
  • 120 Minuten Bearbeitungszeit
  • Erlaubtes Hilfsmittel: Taschenrechner (ohne Formelsammlung und Beispielaufgaben)

    Prüfungsbereich 3: Fertigungstechniken und buchbinderische Gestaltung (Vorläufige Aufteilung)

  • 20 Multiple-Choice-Aufgaben á 2 Punkte
  • 6 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen, davon 2 mit integriertem Fachrechnen á 10 Punkte
  • 120 Minuten Bearbeitungszeit
  • Erlaubtes Hilfsmittel: Taschenrechner (ohne Formelsammlung und Beispielaufgaben)

    Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde (PAL-Aufgabenbogen)

  • 21 Multiple-Choice-Aufgaben, von denen 18 zu bearbeiten sind á 1 Punkt : Divisor 0,45
  • 7 ungebundene Aufgaben, von denen 6 zu bearbeiten sind á 10 Punkte
  • 60 Minuten Bearbeitungszeit
  • Hilfsmittel: Anlage 1 mit Auszügen aus Gesetzestexten

    Gewichtungen

  • Prüfungsbereich 1: Praxis: 50 %
  • Prüfungsbereich 2: Auftragsplanung und Kommunikation: 20 %
  • Prüfungsbereich 3: Fertigungstechniken und buchbinderische Gestaltung 20 %
  • Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
  • Es wir eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) ausgewiesen.

    Bestehensreglungen

  • Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
  • In zwei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
  • Es ist kein Ungenügend erlaubt.
  • Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.
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