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Prüfungsstruktur Abschlussprüfung
4 Prüfungsbereiche, die entweder schriftlich oder praktisch zu prüfen sind.
Prüfungsbereich 1: Buchbinderische Fertigung
a)Einzel- und Sonderfertigung: ein Produkt gestalten, herstellen oder instand setzen entsprechend W2-Qualifikation oder
b)Maschinelle Fertigung: drei unterschiedliche Maschinen einstellen sowie ein Fertigungsmuster herstellen entsprechend W2-Qualifiaktion
- Situatives Fachgespräch (max. 10 Minuten)
- Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen
- Gesamtdauer: 7 Stunden
Prüfungsbereiche 2-4: Schriftlich zu prüfen
Prüfungsbereich 2: Auftragsplanung und Kommunikation (Vorläufige Aufteilung)
- 20 Multiple-Choice-Aufgaben á 2 Punkte
- 6 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen, davon 2 mit integriertem Fachrechnen á 10 Punkte
- 120 Minuten Bearbeitungszeit
- Erlaubtes Hilfsmittel: Taschenrechner (ohne Formelsammlung und Beispielaufgaben)
Prüfungsbereich 3: Fertigungstechniken und buchbinderische Gestaltung (Vorläufige Aufteilung)
- 20 Multiple-Choice-Aufgaben á 2 Punkte
- 6 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen, davon 2 mit integriertem Fachrechnen á 10 Punkte
- 120 Minuten Bearbeitungszeit
- Erlaubtes Hilfsmittel: Taschenrechner (ohne Formelsammlung und Beispielaufgaben)
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde (PAL-Aufgabenbogen)
- 21 Multiple-Choice-Aufgaben, von denen 18 zu bearbeiten sind á 1 Punkt : Divisor 0,45
- 7 ungebundene Aufgaben, von denen 6 zu bearbeiten sind á 10 Punkte
- 60 Minuten Bearbeitungszeit
- Hilfsmittel: Anlage 1 mit Auszügen aus Gesetzestexten
Gewichtungen
- Prüfungsbereich 1: Praxis: 50 %
- Prüfungsbereich 2: Auftragsplanung und Kommunikation: 20 %
- Prüfungsbereich 3: Fertigungstechniken und buchbinderische Gestaltung 20 %
- Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
- Es wir eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) ausgewiesen.
Bestehensreglungen
- Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
- In zwei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
- Es ist kein Ungenügend erlaubt.
- Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.
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- Ausbildungsplan
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