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Ausbildungskooperation
Nicht immer erfüllt ein Betrieb alle fachlichen und technischen Voraussetzungen einer Ausbildungsstätte. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit der Verbundausbildung mit anderen Betrieben. Diese Zusammenarbeit ist vom Gesetzgeber vorgesehen und ausdrücklich erwünscht. Die einzige Bedingung: Nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes muss jede am Verbund beteiligte Ausbildungsstätte für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt eine/n geprüfte/n Ausbilder/in (mit Ausbildereingungsprüfung) stellen, die weitere Gestaltung ist frei.
Informationen zur Ausbildungskooperation:
Ausbildung in Kooperation
Einführung und Praxistipps
Lernortkooperation im Berufsbild Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
Eine Dokumentation von Best-practice-Beispielen (PDF, 770 KB)
Für weitere Informationen sind wir jederzeit unter erreichbar.
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