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Ausbildungskooperation
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Nicht immer erfüllt ein Betrieb alle fachlichen und
technischen Voraussetzungen einer Ausbildungsstätte.
Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit der
Verbundausbildung mit anderen Betrieben. Diese
Zusammenarbeit ist vom Gesetzgeber vorgesehen und
ausdrücklich erwünscht. Die einzige Bedingung:
Nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes muss jede am
Verbund beteiligte Ausbildungsstätte für den
jeweiligen Ausbildungsabschnitt eine/n geprüfte/n
Ausbilder/in (mit Ausbildereingungsprüfung) stellen,
die weitere Gestaltung ist frei.
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Informationen zur Ausbildungskooperation:
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Ausbildung in
Kooperation Einführung und Praxistipps
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Lernortkooperation
im Berufsbild Mediengestalter/in für Digital- und
Printmedien
Eine Dokumentation von Best-practice-Beispielen
(PDF, 770 KB)
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Für weitere Informationen sind wir jederzeit unter
erreichbar.
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- Ausbildungsplan
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