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FAQ
Ausbildungscheck – Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen
Ausbildung in Kooperation
Zwischen der Ausbildungskooperation und dem Ausbildungsverbund wird häufig eine definitionsmäßige Unterscheidung getroffen, obwohl beide Formen unter dem Oberbegriff der Kooperation gefasst werden. Allerdings treten häufig im allgemeinen Sprachgebrauch mit diesen Begriffen Missverständnisse auf, daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, welche Abgrenzung wir treffen.
Ausbildungsverbund
Hier ist ein Betrieb aufgrund seiner Ausbildungsqualifikationen oder –kapazitäten nicht eigenständig in der Lage, auszubilden.
Ausbildungskooperationen
Ausbildungskooperationen können gebildet werden, wenn das Unternehmen – neben seiner eigenständigen Möglichkeit der Ausbildung – zusätzliches Wissen über einen Partnerbetrieb vermitteln lassen möchte.
1. Kooperationsmodelle
Diese zwischenbetriebliche Zusammenarbeit ist vom Gesetzgeber vorgesehen und ausdrücklich erwünscht. Die einzige Bedingung: Nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes muss jede am Verbund beteiligte Ausbildungsstätte für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt eine/n geprüfte/n Ausbilder/in (mit Ausbildereingungsprüfung) stellen, die weitere Gestaltung ist freigestellt.

Für die Gestaltung von Ausbildungsverbünden haben sich unterschiedliche Organisationsformen und Verbundmodelle herausgebildet.

Für alle Formen gilt, dass der Stammbetrieb den Ausbildungsvertrag mit dem/der Auszubildenden abschließt und ihn bei der Industrie- und Handelskammer zur Eintragung einreicht. Damit liegt die Gesamtverantwortung dem/der Auszubildenden gegenüber beim Stammbetrieb. Mit den Partnerbetrieben werden ergänzend hierzu Unterverträge geschlossen.
Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Der Leitbetrieb (Stammbetrieb) stellt die Auszubildenden ein und ist für die Planung und Organisation der gesamten Ausbildung zuständig. Er regelt die phasenweise Entsendung seiner Auszubildenden für bestimmte Ausbildungsabschnitte in Partnerbetriebe.

(Quelle: BiBB)
Ausbildungskonsortium
Mehrere (meist kleinere und mittlere) Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen aus (Rotationsprinzip).

(Quelle: BiBB)
Auftragsausbildung
Einzelne Ausbildungsabschnitte werden aus fachlichen Gründen oder wegen fehlender Kapazität an andere Betriebe oder Bildungsträger vergeben. Diese extern erbrachten Ausbildungsleistungen des Partnerbetriebes werden vom auftraggebenden Stammbetrieb bezahlt.

(Quelle: BiBB)

Ausbildungsverein
Mehrere Betriebe schließen sich auf vereinsrechtlicher Grundlage zusammen. Der Verein tritt als Ausbilder auf. Er übernimmt die Steuerung der Ausbildung und wird von den Mitgliedern (Betrieben) finanziell getragen.

(Quelle: BiBB)
Fördermöglichkeiten
Verbundausbildung wird vom Gesetzgeber gefördert. Dabei variieren die Fördermöglichkeiten je nach Bundesland. Nähere Informationen finden Sie im Berufsbildungsbericht 2001 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, S. 676-699. (http://www.bmbf.de/ oder direkt unter: http://www.bmbf.de/pub/bbb2001.pdf)
Ausbildungskooperation
  • Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden ab und sind für seine Ausbildung verantwortlich. Sie stellen die erforderliche Wissensvermittlung sicher. Daher sollte Ihr Unternehmen in der Lage sein, den überwiegenden Teil der Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

  • Wenn Sie die Vermittlung von Ausbildungsinhalten bei Partnerunternehmen vorsehen, ist dies möglichst vor Beginn der Ausbildung zeitlich und inhaltlich im Berufsausbildungsvertrag festzulegen. Download Anlage zum Berufsausbildungsvertrag (ZIP, 8 KB)

  • Zudem empfiehlt sich der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen den beteiligten Unternehmen. Download Kooperationsvertrag (ZIP, 8 KB)

Download Kooperationsvertrag und Anlage zum Berufsausbildungsvertrag (ZIP, 8 KB)

Vorteile für Unternehmen
  • Unternehmen, die nicht alle Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Ausbildungsordnung vermitteln können, werden im Verbund mit anderen Ausbildungsunternehmen ausbildungsfähig.

  • Möglichkeit der maßgeschneiderten Ausbildung auch in Bereichen außerhalb des Kerngeschäftsfeldes

  • Betriebe ohne Ausbildungserfahrung werden an die Ausbildung herangeführt und unterstützt.

  • Die beteiligten Unternehmen profitieren vom Know-How und den Ressourcen der Partnerunternehmen, sie können voneinander lernen und Synergieeffekte nutzen.

  • Verbundausbildung birgt eine Initiativfunktion für weitergehende zwischenbetriebliche Zusammenarbeit.

  • Ausbildung in verschiedenen Unternehmen bedeutet eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung bei den jeweiligen Spezialisten des Faches und damit eine abwechslungsreiche Ausbildung auf hohem Niveau.

  • Eine Ausbildung in 2 oder 3 Unternehmen verbessert nicht nur die fachlichen Kenntnisse, sie fördert auch Schlüsselqualifikationen wie Selbständigkeit, Flexibilität und soziale Kompetenz der zukünftigen Mitarbeiter/innen.

  • Finanzielle Entlastung: Ausbildungskosten können (je nach Gestaltung der Kooperationsvereinbarung) auf die beteiligten Unternehmen verteilt werden. Unter Umständen können Fördermittel beantragt werden.

  • Zu den betriebswirtschaftlichen Vorteilen tritt der volkswirtschaftliche Aspekt, daß Verbundausbildung das Angebot an Ausbildungsplätzen erhöhen hilft (z.B. durch Ausschöpfen ungenutzter Ausbildungskapazitäten).
Vorteile für Auszubildende
  • Eine Ausbildung im Verbund fördert in besonderem Maße Flexibilität, Selbständigkeit und soziale Kompetenz.

  • Das Kennenlernen verschiedener Betriebe mit unterschiedlichen Strukturen ist förderlich auch für den weiteren Berufsweg.
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