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Frequently Asked Question (FAQ) zur Ausbildung von MediengestalterInnen
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Hauptthemen:
Informationsquellen
Umschulungen
Ausbildungsinhalte
Prüfung und Prüfungsvorbereitung
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Informationsquellen
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitergehende
fachliche Informationen zum Ausbildungsberuf
Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
benötige?
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Wenn Sie in diesem Internet-Informationsangebot auf eine
Frage keine zufriedenstellende Antwort gefunden haben:
Handelt es sich um eine Frage von allgemeinem Interesse,
schicken Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail direkt an
uns: . Sie werden so rasch
es geht eine direkte Antwort erhalten, und wir werden Ihre
Frage und unsere Antwort auf diesen Seiten
veröffentlichen. Bei speziellen Fragen, z.B. zu Ihrem
konkreten Ausbildungsverhältnis, können Sie sich
an die folgenden Stellen wenden:
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Die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und
Handelskammer beantwortet Fragen im Zusammenhang mit Ihrem
Ausbildungsverhältnis und kann Ihnen Betriebe nennen,
wenn Sie noch einen Ausbildungsplatz suchen.
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Die Verbände der Druck- und Medienindustrie
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Die Landesbezirksbüros der ver.di Medien, Kunst und Industrie
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Gibt es auch Informationen in gedruckter Form?
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In knapper Form können Sie sich in der Broschüre
„Ein neuer Ausbildungsberuf: Mediengestalter/in
für Digital- und Printmedien“ informieren; sie ist
beim W.
Bertelsmann Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld
erhältlich unter der Bestellnummer 09.026.
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Druck- und Medien-Abc, Ausgabe Mediengestalter/in
Auszubildende und Ausbilder werden zudem durch das vom ZFA
herausgegebene „Druck- und Medien-Abc“ informiert.
Die Ausgabe 1/46 vom Oktober 1999 ist ganz dem neuen
Berufsbild „Mediengestalter/in für Digital- und
Printmedien“ gewidmet. In gedruckter Form ist dieses
Heft leider vergriffen. Sie können aber die PDF-Datei
unter Publikationen
einsehen.
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Druck- und Medien-Abc, allgemein Das Druck- und Medien-Abc
ist in erster Linie eine fachliche
Informationsbroschüre für Auszubildende unserer
Branche. Zurzeit erscheint die Broschüre einmal
jährlich (im Herbst). Azubis
erhalten das Druck- und Medien-Abc kostenlos in der
Berufsschule.
Betriebe und Ausbilder können das Heft beim
zuständigen Landesverband Druck und Medien bzw. beim
Landesbezirk der IG-Medien bekommen. Bitte haben Sie
Verständnis, dass der ZFA keine privaten
Umschulungseinrichtungen bzw. Einzelpersonen beliefern kann.
Prüfungsrelevante Inhalte werden zusätzlich auf
der ZFA-Homepage veröffentlicht.
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Umschulungen
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Gibt es für Umschulungsträger einen besonderen
Ausbildungsrahmenlehrplan für den Beruf
Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien?
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Nein: Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sind
bei einer Umschulung die gleichen wie bei einer
Erstausbildung im dualen System. Der zeitliche Ablauf
unterscheidet sich allerdings von der betrieblichen
Ausbildung: Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/in für
Digital- und Printmedien ist ein auf drei Jahre ausgelegter
Ausbildungsberuf. Umschulungseinrichtungen müssen
sämtliche zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten
in zwei Jahren vermitteln.
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Ausbildungsinhalte
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Welche Inhalte müssen in der Ausbildung/Umschulung
zum/zur Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
vermittelt werden?
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Alle relevanten Ausbildungsinhalte werden auf dieser Website
im Bereich „Grundlagen
der Ausbildung“ vorgestellt. Dort
können Sie den „O-Ton“ des Gesetzgebers
nachlesen.
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Wenn Ihnen das zu unbequem ist und der Download zu lange
dauert: bei den meisten Industrie- und Handelskammern
können Sie die Verordnung und den Rahmenlehrplan
erhalten. Falls Sie dort nicht weiter kommen, können
Sie diese in Form einer Broschüre auch direkt beim W.
Bertelsmann Verlag, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld
bestellen (Best.-Nr. 61.02.1098, € 3,03 zzgl.
Versandkosten und MwSt.).
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Welche Bedeutung haben die W1-, W2- und W3-Module und wo finde
ich Hintergrundinformationen für die Auswahl dieser
Wahlqualifikationen? Inwieweit sind die Wahlqualifikationen
prüfungsrelevant?
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Neben den Fachrichtungen ist der entscheidende Charakter des
Mediengestalters durch die Wahlqualifikationseinheiten (W1-,
W2- und W3-Module) bestimmt.
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Auszubildende entscheiden sich bereits zu Beginn ihrer
Ausbildung in Absprache mit ihrer künftigen Firma
für je zwei W1- und W2-Module und ein W3-Modul und
legen diese im Ausbildungsvertrag mit der IHK fest.
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Nur so kann eine strukturierte Ausbildung erfolgen. In einer
Tabelle sind jeweils mit Kreuzchen die möglichen
W3-Qualifikationseinheiten den Fachrichtungen zugeteilt.
Details findet man in der
Ausbildungsverordnung.
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In der praktischen Abschlussprüfung werden die
angehenden MediengestalterInnen für Digital- und
Printmedien in ihrem gewählten Schwerpunkt, der
W3-Qualifikation, geprüft. Beispielaufgaben findet man
im Druck- und
Medien-Abc vom Oktober 1999.
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Welche Fachrichtungen gibt es, und wie unterscheiden sie sich?
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Die Ausbildung zum/zur Mediengestalter/in für Digital-
und Printmedien gliedert sich in vier Fachrichtungen:
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Die Fachrichtung Medienberatung ist ausgerichtet auf
kaufmännische Grundlagen, Kundenberatung,
Projektmanagement und Marketing.
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In der Fachrichtung Mediendesign findet sich der
überwiegende Teil der Qualifikationen der Berufe
„Schriftsetzer“ und „Werbe- und
Medienvorlagenhersteller“ wieder. Deshalb steht hier
die gestaltungsorientierte Aufbereitung von Vorlagen und
Daten für die Print-Produktion sowie die
Multi-Media-Produktion im Vordergrund.
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In der Fachrichtung Medienoperating geht es vor
allem um eine technikorientierte Kombination von
Text-, Bild- und Grafikdaten für ein Print-
oder multimediales Produkt.
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Die Fachrichtung Medientechnik ist ausgerichtet auf die Datenausgabe.
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Die Fachrichtungen sind das übergeordnete Unterscheidungsmerkmal.
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Wo ist die Abgrenzung zwischen den beiden Fachrichtungen Mediendesign und Medienoperating?
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In der betrieblichen Ausbildungspraxis wird der Unterschied
zwischen den beiden Fachrichtungen Mediendesign und
Medienoperating oft nicht richtig eingeschätzt. Warum
benötigt man die Fachrichtung Medienoperating, wenn in
der Fachrichtung Mediendesign bereits das fertige Produkt
hergestellt wird? Die Erklärung ist einfach, aber
umfangreich. In den meisten Fällen wird das Endprodukt,
sei es eine Druckvorlage, ein fertiger Datensatz oder ein
Internetauftritt von einem Mediendesigner erstellt. Viele
Vorstufenunternehmen, Werbeagenturen oder mehrstufige
Druckunternehmen verfahren so. Bei qualitativ hochwertigen
Druckprodukten im Werbesektor sind dies
beispielsweise Firmen- und Produktprospekte oder Anzeigen
für Zeitschriften ist eine hochwertige Bildbearbeitung
notwendig. Für diese Bildbearbeitung sind Spezialisten
erforderlich, die es verstehen, die kreativen Ideen des
Mediendesigners in hoher Qualität umzusetzen. Bisher
wurde diese Umsetzung von Reproherstellern
durchgeführt, die in der Regel in spezialisierten
Reprounternehmen tätig waren. Jetzt sind deren
Tätigkeiten in der Fachrichtung Medienoperating mit dem
Schwerpunkt "Print" angesiedelt. Ähnlich
verhält es sich im Non-Print-Bereich. Hochwertige
Internetauftritte mit Datenbankanwendungen oder interaktive
Präsentationen erfordern eine aufwendige
Programmierung, die von Spezialisten der Fachrichtung
Medienoperating durchgeführt werden. Der Fokus in
dieser Fachrichtung liegt deshalb nicht in der kreativen
Leistung, obwohl ein gewisser Grad von Kreativität auch
erforderlich ist, sondern in der technischen Umsetzung.
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Wo liegt der Unterschied zwischen dem Mediengestalter
für Digital- und Printmedien, Fachrichtung
Medientechnik mit Schwerpunkt digitale Ausgabe und dem
Digitaldrucker mit
Druckvorstufen-Wahlqualifikationseinheiten?
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Die Fachrichtung Medientechnik ist ausgerichtet auf die
Datenausgabe und deckt in dieser Fachrichtung Inhalte des
Altberufes Reprograf ab. Die Datenausgabe, sei es analoger
Offsetdruck oder Digitaldruck in seinen unterschiedlichen
Ausprägungen, ist nur ein Teilbereich der
Tätigkeiten in dieser Fachrichtung. Wesentlich ist die
Schnittstellenqualifikation, d. h. die Datenaufbereitung,
die Druckformherstellung und die Datenausgabe auf
unterschiedlichen Materialien mit unterschiedlichen
Verfahren. In diesem Sinne sind die Inhalte dieser
Fachrichtung Querschnittsqualifikationen, die sowohl
Druckvorstufen- als auch Druckfertigkeiten enthalten.
Deshalb stellt sich hier die Frage nach der Abgrenzung zur
Fachrichtung Digitaldruck der Ausbildungsordnung Drucker.
Ausbildungsbetriebe können sich entsprechend der
betrieblichen Spezialisierung entscheiden. Für
Kleinbetriebe, bei der die Fachkraft das gesamte Spektrum
der o. g. Tätigkeiten abdecken muss, ist sicherlich die
Fachrichtung Medientechnik die richtige. Größeren
Betrieben, bei denen eine stärkere Spezialisierung
vorherrscht, ist die Fachrichtung Digitaldruck des Druckers
zu empfehlen.
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Wie erfolgt die Differenzierung nach Print- und Nonprint-Medien?
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Diese Differenzierung erfolgt innerhalb der einzelnen
Fachrichtungen, je nach Arbeitsschwerpunkt des ausbildenden
Unternehmens und Interessen des Auszubildenden. Besonders
relevant ist diese Differenzierung für die
Durchführung der fachpraktischen Zwischen- und
Abschlussprüfung, da dort je nach Medienart
unterschiedliche Aufgaben zu bearbeiten sind. In der
schriftlichen Abschlussprüfung kann es im
fachrichtungsspezifischen Teil ebenfalls unterschiedliche
Aufgabenstellungen für Print und Nonprint geben.
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Was hat es mit den sogenannten "Wahlqualifikationseinheiten" der Ausbildung auf sich?
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Innerhalb der Fachrichtungen besteht die Möglichkeit,
aus einem Pool von Wahlqualifikationseinheiten einzelne
Ausbildungsinhalte auszuwählen, um der Struktur des
Ausbildungsbetriebes und den Interessen des Auszubildenden
in idealer Weise gerecht zu werden und um neue Techniken
rasch in die Ausbildung zu integrieren. Aber Vorsicht:
einige dieser Einheiten bestehen aus aufeinander aufbauenden
Modulen, die in der angegebenen Reihenfolge absolviert
werden müssen, und Fachrichtung und
Wahlqualifikationseinheiten lassen sich nicht beliebig
kombinieren. Zulässige Kombinationen entnehmen Sie der
Ausbildungsordnung und unserer Website.
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Wann muss ich mich für Fachrichtung und inhaltliche Schwerpunkte meiner Ausbildung entscheiden?
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Idealerweise sollten
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Fachrichtung
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Wahlqualifikationseinheiten
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Differenzierung nach Print- oder Nonprint-Medien
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bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
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Prüfung und Prüfungsvorbereitung
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Kann man bereits absolvierte Prüfungsaufgaben einsehen?
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Ja, auf dieser Website
haben wir die Struktur
und die Aufgaben der Abschlussprüfung
Winter 2000/2001 veröffentlicht. Im
November 2002 ist eine CD-ROM zur
Prüfungsvorbereitung erschienen, in der
exemplarische Aufgaben für alle
Fachrichtungen aus vergangenen
Abschlussprüfungen inklusive der Rohdaten
(Texte, Bilder, etc.) zur Verfügung gestellt
werden.
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Kann man sich beliebig aussuchen, ob man die
Gestaltungsaufgabe bei der Zwischen- bzw.
Abschlussprüfung im Print- oder Nonprint-Bereich
absolvieren möchte?
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Im praktischen Teil der Prüfung, sowohl in der
Zwischen- als auch bei der Abschlussprüfung, gibt es
eine Unterscheidung in Print- und Nonprint-Spezialisierung.
Idealerweise sollten die Fachrichtung, Print- bzw.
Nonprintspezialisierung und die Wahlmodule bereits im
Ausbildungsvertrag festgehalten sein. Die einmal getroffene
Festlegung ist also verbindlich.
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Kann man seine Zwischenprüfung im Print- und seine
Abschlussprüfung im Nonprint-Bereich und umgekehrt
absolvieren, oder müssen beide Prüfungen in
demselben Bereich abgelegt werden?
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Print bzw. Nonprint-Orientierung sollten durchgängig
sein. Eine Ausnahme kann dann gemacht werden, wenn man
merkt, dass man die falsche Spezialisierung gewählt
hat. Dann muss aber auch der Ausbildungsvertrag entsprechend
geändert werden!
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Im Druck- und Medien-Abc 1/47 sind die Themengebiete der
nächsten Zwischenprüfung angegeben. Was kann man
sich vorstellen unter folgenden Prüfungsgebieten
„Betriebliche Leistungsprozesse und
Arbeitsorganisation“ bzw. „Betriebliche
Geschäftsprozesse“?
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„Betriebliche Geschäftsprozesse“ werden lt.
Rahmenlehrplan mit 40 Wochenstunden im 1. Ausbildungsjahr
als Pflichtlernfeld in den Berufsschulen behandelt.
„Organisieren betrieblicher Arbeitsabläufe“
gehört mit 40 Stunden als Pflichtlernfeld in das 2.
Ausbildungsjahr.
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Weitere Einzelheiten zu diesen Themengebieten sind
nachzulesen in der „Verordnung über die
Berufsausbildung Mediengestalter für Digital- und
Printmedien“, nebst Rahmenlehrplan, die jeder Azubi zu
Hause haben sollten, die PDF-Datei der Verordnung finden Sie
hier.
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Wo kann ich die CD-ROM mit den Prüfungsaufgaben bestellen?
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Eine Anlage zu der praktischen Prüfung des
Mediengestalters ist eine CD-ROM mit Bild- und Textmaterial,
welches für die Prüfung benötigt wird. Diese
ist Bestandteil der Prüfungsunterlagen; sie wird dem
Prüfling zum betreffenden Termin ausgehändigt und
kann natürlich nirgendwo bestellt werden.
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Welche Hilfsmittel kann ich bei der schriftlichen Prüfung benutzen?
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Für die fachtheoretischen Prüfungsbereiche 1
(Konzeption und Gestaltung) und 2 (Medienintegration und
Medienausgabe): Ein nicht programmierter Taschenrechner und
ein Typomaß.
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Für den Prüfungsbereich Kommunikation: Ein
Wörterbuch Englisch/DeutschDeutsch/Englisch, ein
Fachenglischwörterbuch und ein
Rechtschreibnachschlagewerk. Für den
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: keine.
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Gibt es für die praktische Prüfung in der
Fachrichtung Medienoperating keine „konzeptionelle
Vorlaufphase“?
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Bei der ersten Abschlussprüfung im Sommer 2000 gab es
für den Medienoperator noch keine konzeptionelle Phase,
da der Medienoperator nicht kreativ arbeiten musste.
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Seit der Winterprüfung 2000/01 empfiehlt der ZFA aus
Gründen der Gleichbehandlung und der
Prüfungsorganisation für alle Fachrichtungen eine
10-tägige konzeptionelle Vorlaufphase.
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Warum benötigt der Medienoperator bei der
Abschlussprüfung auch die Konzeptionsphase, obwohl er
nicht kreativ arbeitet?
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Während der Konzeptionsphase soll sich der
Prüfungsteilnehmer einen Überblick über die
Aufgabenstellung und das Datenmaterial verschaffen. Er soll
seine Arbeitsschritte und den Einsatz von Hard- und Software
planen. Durch die Konzeptionsphase weis der
Medienoperator genau wie die Prüfungsteilnehmer aller
anderen Fachrichtungen zu Beginn der Realisierung, was in
der Prüfung erwartet wird.
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Sind die Auszubildenden der Fachrichtung Mediendesign in der
praktischen Zwischenprüfung bevorteilt?
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In der praktischen Zwischenprüfung werden 2 Aufgaben
gestellt: Eine Aufgabe aus dem Prüfungsgebiet
„Gestaltung“ und eine aus dem
Prüfungsgebiet „Medienintegration“. Die
Ergebnisse beider Prüfungsbereiche werden nicht ins
Verhältnis gestellt. Für jede Aufgabe wird eine
eigene Note ausgewiesen.
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Bei der Zwischenprüfung sieht die Ausbildungsordnung
keine Aufteilung nach Fachrichtungen vor (bis zur
Zwischenprüfung sind die Ausbildungsinhalte aller
Fachrichtungen bis auf die W1-Module identisch). Bei der
Realisierung der beiden praktischen Prüfungsaufgaben
wird lediglich eine Trennung in Print und Nonprint
vorgenommen.
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Muss bei der praktischen Prüfung in der Fachrichtung
Mediendesign (Nonprint) eine CD-ROM erstellt werden?
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Nicht unbedingt: eine andere mögliche Aufgabenstellung
könnte die Gestaltung und Programmierung einer Website
umfassen. In der Prüfung soll nichts Unmögliches
verlangt werden. Sie sollen mit den Programmen, mit denen
Sie auch in der Praxis arbeiten, Ihre Prüfungsaufgaben
bearbeiten können.
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Die fertigen Dateien müssen allerdings auf CD gebrannt
und dem Prüfungsausschuss zur Bewertung vorgelegt
werden.
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Das zur Verfügung gestellte Material bei der
praktischen Aufgabe in der Fachrichtung Mediendesign
gefällt mir nicht besonders. Kann ich auch anderes
Material (Bilder, Grafiken etc.) verwenden?
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Ganz klar: Nein. Auch in einer konkreten Situation in der
Praxis müssen Sie das Material verwenden, das Sie haben
bzw. das der Kunde Ihnen zur Verfügung stellt.
Außerdem: Wenn Sie Material aus anderen Quellen
verwenden, verletzen Sie in der Regel Rechte Dritter.
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Werden in der schriftlichen Prüfung wirklich nur
handlungsorientierte Aufgaben gestellt, oder gibt es noch
die guten alten Multiple-Choice-Fragen?
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Mit der neuen Prüfungsstruktur und den neuen Inhalten
wird auch von der alten Form Abschied genommen. Mit
„programmierten“ Prüfungsaufgaben (Multiple
Choice) sollten Sie nicht rechnen. Beispiele für
schriftlich zu beantwortende, situationsbezogene Aufgaben
finden Sie in der Ausgabe 1/46 vom Oktober 1999 des
„Druck- und Medien-Abc“.
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Einzig im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
wird zum Teil auf die Multiple-Choice-Fragen
zurückgegriffen, weil dadurch ein größerer
Themenbereich abgedeckt werden kann.
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Was haben die Aufgabenersteller des ZFA aus der ersten
Abschlussprüfung des Mediengestalters für Digital-
und Printmedien gelernt bzw. was wird sich zukünftig in
Prüfungen ändern?
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Zu den ersten Abschlussprüfungen im Sommer 2000 gab es zahlreiche
Hinweise, Verbesserungsvorschläge und auch Kritik von
Prüfungsteilnehmer/innen. Mit jeder einzelnen
Rückmeldung haben sich die Aufgabenersteller intensiv
auseinandergesetzt. Ohne die Prüfungsstruktur des neuen
Ausbildungsberufes komplett zu verändern, wurde ab der
Winterprüfung 2000/01 folgendes geändert:
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1. Schriftliche Prüfung:
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Die Prüfungszeit der Prüfungsbereiche 1 und 2 wurde jeweils von 90 auf 120 Minuten erhöht.
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Im fachrichtungsübergreifenden Teil gibt es keine
3 handlungsorientierte Aufgaben mehr sondern 10 knapp zu
beantwortende Wissensfragen.
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Es wird mehr unabhängige Aufgaben geben, dafür
allerdings wesentlich weniger Teilaufgaben. Dadurch kommen
mehr Prüfungsgebiete in Betracht, und die Aufgaben sind
nicht mehr so einseitig.
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Im fachrichtungspezifischen Teil gibt es statt
einer sehr umfangreichen Aufgabe 5 kurze Aufgabenstellungen,
von denen nur 4 zu beantworten sind
(Auswahlmöglichkeit!).
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2. Praktische Prüfung
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Seit der Winterprüfung 2000/01 empfiehlt der ZFA aus
Gründen der Gleichbehandlung und der
Prüfungsorganisation für alle Fachrichtungen eine
10-tägige konzeptionelle Vorlaufphase, also
auch für den Medienoperator.
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