Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien
(Alte Ausbildungsordnung von 1998)
|
 |
|
Berufsbezeichnung
|
Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und
Printmedien Anerkannt durch Verordnung vom 4. Mai 1998
(BGBl. I S. 875)
|
 |
|
Ausbildungsdauer
|
|
3 Jahre
|
|
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der vier Fachrichtungen:
|
|
Medienberatung
|
|
Mediendesign
|
|
Medienoperating
|
|
Medientechnik
|
|
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
|
 |
|
Arbeitsgebiet
|
|
Mediengestalter/innen für Digital- und
Printmedien arbeiten in Unternehmen der
Informationsverarbeitung und
Kommunikationsproduktherstellung, wie z.B.:
|
|
Werbe- und Multimediaagenturen und Werbestudios,
|
|
Medienconsultingunternehmen,
|
|
Herstellern von Online- und Offlinemedien,
|
|
Verlagen,
|
|
Unternehmen der Druck- und Medienvorstufe sowie der Datentechnik,
|
|
Druckereien (Offset-, Tief- oder Digitaldruck),
|
|
Reprografie- und Mikrografiebetrieben sowie
|
|
Herstellern von Fotogravurdruckformvorlagen.
|
|
Ihr Arbeitsgebiet umfasst die produktbezogene
Kundenberatung, die Gestaltung und Aufbereitung von Daten
sowie deren technische Verarbeitung zur Realisierung von
Medienprodukten.
|
 |
|
Berufliche Fähigkeiten
|
|
4.1 Mediengestalter/Mediengestalterinnen für Digital- und
Printmedien in der Fachrichtung Medienberatung
|
|
führen Projektplanungen für Medienprodukte selbstständig und im Team durch,
|
|
betreuen und beraten Kunden,
|
|
bearbeiten Teilaufgaben des Projektmanagements, wie z.B.
Personal- und Sachmittelplanung, sowie Planung und
Überwachung von Kosten und Terminen,
|
|
visualisieren und präsentieren Projekte,
|
|
führen projektbezogene Datenbearbeitungen durch;
|
 |
|
4.2 Mediengestalter/Mediengestalterinnen
für Digital- und Printmedien in der
Fachrichtung Mediendesign
|
|
entwickeln Gestaltungskonzeptionen selbstständig und im Team,
|
|
gestalten rechnergestützt Text, Bild und Grafik für Printprodukte,
|
|
gestalten rechnergestützt Text, Bild, Grafik,
Bewegtbild und Ton für multimediale Produkte oder
für die Verwendung in digitalen Medien,
|
|
beraten Kunden bei der Gestaltung von Medienprodukten nach
technischen, produktionsorientierten und wirtschaftlichen
Aspekten,
|
|
erstellen und gestalten Presseerzeugnisse nach redaktionellen und technischen Vorgaben,
|
|
entwickeln Gestaltungskonzeptionen nach Kundenvorgaben und
berücksichtigen dabei technische und wirtschaftliche
Aspekte,
|
|
führen verschiedene Dateitypen zu Medienprodukten
zusammen und bereiten sie für die Ausgabe in
unterschiedlichen Medien vor;
|
 |
|
4.3 Mediengestalter/Mediengestalterinnen
für Digital- und Printmedien in der
Fachrichtung Medienoperating
|
|
planen Produktionsabläufe selbstständig und im Team,
|
|
übernehmen, transferieren und konvertieren Daten für die Mehrfachnutzung,
|
|
kombinieren technikorientiert Text-, Bild-,
Grafik-, Bewegtbild- und Audiodaten für
multimediale Produkte und geben sie auf
verschiedenen Datenträgern und in
verschiedenen Medien aus,
|
|
beraten Kunden bei der medienneutralen Gestaltung von Daten zur Mehrfachnutzung;
|
 |
|
4.4 Mediengestalter/Mediengestalterinnen
für Digital- und Printmedien in der
Fachrichtung Medientechnik
|
|
planen Produktionsabläufe selbstständig und im Team,
|
|
führen die kommunikationstechnische Übernahme und Eingabe verschiedener Daten aus,
|
|
bereiten Daten auf und kombinieren sie für unterschiedliche Ausgabemedien,
|
|
führen die Datenausgabe in verschiedenen
Medienprodukten, insbesondere in der
Reprografie, Mikrografie oder im Digitaldruck,
aus,
|
|
stellen Endprodukte in Einzel- oder Sonderfertigung her,
|
|
kontrollieren, optimieren und dokumentieren den Produktionsprozess.
|
 |
|
Quelle: BiBB, Stand 12.08.2004
|