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Abwasserabgabengesetz

Auf Grundlage des Abwasserabgabengesetzes müssen Direkteinleiter schädlichen Abwassers (z.B. Gemeinden, Großindustrie) eine Abgabe bezahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit der Verschmutzungen. Berücksichtigt werden bestimmte Schwermetalle, der AOX-Gehalt, der CSB-Gehalt und die Abwassermenge. Einleiter, die nach dem Stand der Technik ihre Abwässer reinigen, können die Abgabe bis auf 20% des fälligen Betrages reduzieren.

Siehe auch Direkteinleiter, Stand der Technik.

 
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Autor Torben Thorn
Erstellt 21.09.2010, 07:30
Geändert 01.10.2010, 15:19
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