Nach der Altölverordnung von 1986 sind Vertreiber von Ölen auch zur Rücknahme verpflichtet, können sich dabei aber Dritter bedienen. In den Verkaufsstellen muss durch leicht erkennbare und gut lesbare Schrifttafeln auf die Annahmestellen hingewiesen werden, die sich in räumlicher Nähe zur Verkaufsstelle befinden müssen. |