Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt Entsorgern die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zu qualifizieren. Entsorger, die sich nach bestimmten Kriterien von einer Entsorgergemeinschaft oder einer technischen Überwachungsorganisation überprüfen lassen, erhalten den Status des Entsorgungsfachbetriebs. Die Prüfung beinhaltet Mindestanforderungen an die Fachkenntnisse, den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie Anforderungen an Geräte und Ausrüstungen. Zusätzlich werden besondere Anforderungen an die Betriebsorganisation und deren Dokumentation gestellt. Siehe auch Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. |