Langfristiges Ziel der bundesdeutschen Umweltpolitik ist es, das deutsche Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zusammenzuführen, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten und dabei die Umsetzung europäischer Richtlinien zu integrieren. Nach intensiver Vorarbeit hat das Bundesumweltministerium im April 1999 den Entwurf für ein Erstes Buch zum UGB (UGB 1) vorgelegt. Die im UGB 1 vorgesehenen Regelungen erstrecken sich auch auf den Gewässerschutz, für den der Bund jedoch nach dem Grundgesetz lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz hat. Daher wäre eine Anderung des Grundgesetzes erforderlich, um das Projekt „Umweltgesetzbuch“ auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage zu stellen. |