/ausbildung/mediengestalter/tutorials/umwelt-dictionary.php
TUTORIALS
Lexikon
Umweltlexikon
Autor werden
Umweltlexikon
Derzeit umfasst das Lexikon 212 Einträge
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Einwohner­gleichwert (EGW)

Einheit zum Vergleich von gewerblichem oder industriellem Schmutzwasser mit häuslichem Schmutzwasser. Der EGW kann auf den BSB5 (1 EGW = 60 g BSB5) oder auf den Wasserverbrauch (1 EGW = 200 l) bezogen werden.

Siehe auch Schadeinheit.

EMAS (eco management and audit scheme)

AbbildungSiehe auch Öko-Audit.

Emissionen

Die von Punktquellen oder diffusen Quellen einer Anlage oder Produkten ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, in ein Gewässer oder in oder auf den Boden. Man unterscheidet zwischen gefassten und fugitiven Emissionen.

Siehe auch Fugitive und gefasste Emissionen, Immissionen, VOC-Richtlinie.

Emissions­erklärungs­verordnung

Die elfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG regelt die Erstellung der Emissionserklärung. Danach müssen genehmigungspflichtige Betriebe alle vier Jahre eine umfangreiche Erklärung über die betriebliche Emissionssituation abgeben.

Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz.

Emissionskataster

Datenzusammenstellung zur räumlichen Beschreibung des Schadstoffausstoßes von Emissionsquellen wie Verkehr, Industrieanlagen u.a. Dieses Kataster stellt die verschiedenen Schadstoffquellen, die einzelnen Schadstoffe sowie deren Konzentrationen und/oder Frachten einer Region auf einer Karte dar.

Siehe auch Emissionen.

Emulsionsspaltung

Die feine Verteilung von Flüssigkeiten in Flüssigkeiten, z.B. Öl in Wasser, nennt man eine Emulsion. Eine Emulsionsspaltung kann z.B. durch Bentonite vorgenommen werden. Der Schlamm wird über Filter entfernt, das Öl/Wassergemisch über einen Ölabscheider getrennt. Emulsionen liegen bei Druckereiabwässern in der Regel nicht vor.

Siehe auch Ölabscheider.

Energieliberalisierung

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 hat der Energiemarkt in der Bundesrepublik eine Liberalisierung erfahren. Gab es vorher bei der Stromund Gasversorgung praktisch nur Energie von regionalen Energieversorgungsunternehmen, so besteht seit diesem Datum für jeden die Möglichkeit, sich seinen Energieversorger frei zu wählen. Es wird zwischen dem Netzbetreiber, der die Leitungen vorhält und dem Energieversorger, der Kraftwerke betreibt oder mit entsprechenden Kapazitäten handelt, unterschieden. Die Liberalisierung ist auf Grund von EU-Vorgaben in Deutschland zu 100% umgesetzt worden und hat im Strom-Bereich einen rapiden Preisverfall zur Folge gehabt. Neben dem Preis als Unterscheidungsmerkmal hat der Abnehmer jetzt die Möglichkeit, die Art der Stromerzeugung zu wählen. So gibt es neben „Standardstrom“ auch Angebote ohne Atomstrom-Anteile oder aus 100% regenerativen Quellen. Im Gassektor werden die Vorteile für die Abnehmer deutlich geringer ausfallen, da unterschiedliche Gasqualitäten gehandelt werden und somit ein einfacher Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern auch technische Hindernisse aufwerfen kann.

Entsilberung

Siehe Fixierbadentsilberung.

Entsorger

Unternehmen, das die Entsorgung von Abfällen durchführt. Je nach Abfallschlüsselnummer sind für den Transport, die Zwischenlagerung und die Beseitigung besondere Maßnahmen und Genehmigungen notwendig. Deshalb dürfen auch nur bestimmte Entsorger eine Entsorgung von Sonderabfällen durchführen.

Entsorgung

Die Entsorgung umfasst nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§1, Abs. 2) das Gewinnen von Stoffen oder Energie aus Abfällen (Abfallverwertung) und das Ablagern von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns (Abfallbeseitigung).

Siehe auch Abfallbeseitigung/-verwertung, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Entsorgungs­fachbetrieb

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt Entsorgern die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zu qualifizieren. Entsorger, die sich nach bestimmten Kriterien von einer Entsorgergemeinschaft oder einer technischen Überwachungsorganisation überprüfen lassen, erhalten den Status des Entsorgungsfachbetriebs. Die Prüfung beinhaltet Mindestanforderungen an die Fachkenntnisse, den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie Anforderungen an Geräte und Ausrüstungen. Zusätzlich werden besondere Anforderungen an die Betriebsorganisation und deren Dokumentation gestellt.

Siehe auch Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Entsorgungs­nachweis

Mit dem Entsorgungsnachweis dokumentiert die Abfallbehörde dem Abfallerzeuger, dem Transporteur und der Entsorgungsanlage vor Beginn der Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges. Dieses Verfahren gilt mit wenigen Ausnahmen für die Entsorgung aller besonders überwachungsbedürftiger Abfälle. Bei größeren Abfallmengen erhält der Abfallerzeuger direkt seinen Einzelentsorgungsnachweis, bei kleinern Abfallmengen kann ein Entsorger stellvertretend für mehrere Abfallerzeuger den sog. Sammelentsorgungsnachweis beantragen. In der Regel werden Entsorgungsnachweise für fünf Jahre ausgestellt. Die drei tragenden Elemente sind:

  • Die verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers über die Beschaffenheit des Abfalls.
  • Die Annahmeerklärung des Entsorgers.
  • Die Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde.

Siehe auch Abfall, Sammelentsorgung, Sonderabfall.

EU-Richtlinien

EU-Richtlinien werden von der europäischen Kommission verfasst, regeln einzelne Aspekte z.B. des Umweltrechts und sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die einzelnen Mitgliedsstaaten können diese aber die Form ihrer Umsetzung frei bestimmen. In der Bundesrepublik werden EU-Richtlinien mit Hilfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in nationales Recht überführt. In der nächsten Zeit werden z.B. die VOC- und die IVURichtlinie Auswirkungen auf die Genehmigung von Druckanlagen haben.

Siehe auch Umweltgesetzbuch, VOC, Umweltgesetzgebung.

EU-Umweltzeichen

Gemeinschaftliches Umweltzeichen der EU. Siehe auch Umweltzeichen.Abbildung

Europäischer Abfallkatalog (EAK)

Die Europäische Kommission hat 1991 im Zuge der Harmonisierung den Europäischen Abfallartenkatalog erstellt. Darin sind die Abfälle nicht mehr wie im alten deutschen Abfallkatalog nach ihren Eigenschaften, sondern nach verschiedenen Produktionsprozessen gegliedert. Eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer charakterisiert jeden einzelnen Abfall. Der EAK wurde erst 1996 im Rahmen der Novelle des Abfallgesetzes in das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz übernommen, die Bezeichnungen werden seit dem Stichtag 1. Januar 1999 angewendet.

Siehe auch Abfall, Abfallschlüsselnummer.

Quicklinks
Sitemap
Home Ausbildung
Literaturserver
Mediengestalter-Forum
Mediengestalter-Tutorials
LernCenter
Downloads
Video – Die Medienmacher Print & Digital