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| Umweltlexikon |
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| Derzeit umfasst das Lexikon 212 Einträge |
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Immissionen
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Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Emissionen. |
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Immissionskataster
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Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb eines bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen- und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden ein wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und Luftreinhaltemaßnahmen. Siehe auch Immissionen. |
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Immissionsschutzbeauftragtenverordnung (5. BImSchV)
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Die fünfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG beschreibt und regelt das Aufgabengebiet des Immissionsschutzbeauftragten. Der Immissionsschutzbeauftragte ist nur von Druckereien zu bestellen, deren Anlagen dem förmlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungsverfahren. |
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Indirekteinleiter
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Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihre Abwässer nicht wie die sog. Direkteinleiter unmittelbar in ein Gewässer, sondern in die öffentliche Kanalisation einleiten. Hierunter fällt auch die überwiegende Mehrzahl der Druckereien. Siehe auch Direkteinleiter. |
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Indirekteinleiterverordnung
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Nach §7a, Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Bundesländer verpflichtet, zu gewährleisten, dass eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser nur erteilt werden darf, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Die Indirekteinleiterverordnungen machen eine Genehmigungspflicht zur Ableitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation von der Überschreitung vorgegebener Konzentrations- und Frachtwerte bestimmter Abwasserinhaltsstoffe abhängig. Dabei orientieren sich die Bundesländer für bestimmte Herkunftsbereiche an den Anhängen zur Abwasserverordnung. Siehe auch Abwasserverordnung, Indirekteinleiterverordnung, Wasserhaushaltsgesetz. |
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Interseroh
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1991 gegründete Aktiengesellschaft der Entsorgungswirtschaft, die im Rahmen der Verpackungsverordnung die Entsorgung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen durchführt und garantiert. Sie ist z.B. für Altpapier Garantiegeber für die DSD. Siehe auch Entsorgung, Duales System Deutschland GmbH, Verpackungsverordnung. |
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Ionenaustauscher
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Natürliche oder künstliche Substanzen (Kunstharze), deren Ionen gegen andere ausgetauscht werden können. Bei der Enthärtung des Wassers werden z.B. die Calcium- und Magnesiumanteile gegen NatriumIonen ausgetauscht. Zur Reinigung von gering belasteten Abwässern gibt es die unterschiedlichsten Harze, die je nach Art der Belastung eingesetzt werden. Die verbrauchten Harze können z.T. vom Lieferanten aufbereitet werden. Siehe auch Abwasserverordnung, Entsilberung. |
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ISO 14001
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Die ISO (Internationale Organisation für Normung) ist eine weltweite Vereinigung nationaler Normungsinstitute. Mit der ISO 14001 wurde eine internationale Norm zum Umweltmanagement geschaffen. Diese Norm dient weltweit den gleichen Zielen wie die EG-Öko-Audit-Verordnung, hat jedoch anderen Rechtscharakter. Gemeinsam ist beiden die freiwillige Beteiligung und die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Im Gegensatz zur EG-Öko-Audit-Verordnung ist für die Zertifizierung nach ISO 14001 eine Umwelterklärung und deren Veröffentlichung nicht erforderlich. Siehe auch Öko-Audit, Umweltmanagement. |
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Isopropylalkohol (IPA)
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Isopropylalkohol (oder Isopropanol) ist ein wie alle Alkohole in Wasser lösliches leichtentzündliches und flüchtiges Lösemittel (VOC) mit einem Flammpunkt von 12° C (VbF B). Viele Feuchtwerke im Offsetdruck benötigen zum Drucken einen gewissen Prozentsatz an Isopropanol, der bis zu 15% betragen kann. Durch technische Umrüstungen und den Einsatz von Alkoholersatzstoffen kann der Anteil aber erheblich reduziert werden. Diese Maßnahmen empfehlen sich aus Arbeitsschutz-, Klima- und Kostengründen. Siehe auch Alkoholersatzstoffe, Fugitive und gefasste Emissionen, MAK-Wert, Lösemittel/Lösungsmittel, ppm, VOC-Richtlinie, VOC. |
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IVU-Richtlinie
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Die IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung regelt die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, von denen ein hohes Potenzial an Umweltgefährdungen ausgeht, und berücksichtigt eine integrierte Betrachtung der damit verbundenen Gefahren, die für die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft bestehen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht ist mit einer Anderung des deutschen Genehmigungsrechts (4. BimSchV) zu rechnen. Ein Entwurf des Bundesumweltministeriums vom Februar 2000 sieht vor, für Rollenrotationen des Tief-, Flexo- und Siebdrucks mit einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 kg/h bzw. 15 t/a ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sowie für alle Druckverfahren und Maschinen ab einer Lösemittelverbrauchskapazität von mehr als 150 kg/h bzw. 200 t/a ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, EU-Richtlinien, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsbedürftige Anlagen, Lösemittel/Lösungsmittel. |
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- Ausbildungsplan
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