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Betriebe, die unter 2000 Kilogramm Sonderabfälle pro Jahr erzeugen, unterliegen nach der Abfallbestimmungsverordnung der Kleinmengenregelung, d.h. solche Erzeuger können über die kommunal angebotenen Sonderabfallentsorgungsstrukturen (Müllhof, Schadstoffmobil) entsorgen. Dabei sind lediglich die Übernahmescheine als Bestätigung zu sammeln. Unternehmen, die unter die Kleinmengenregelung fallen, müssen keine Abfallbilanzen und -konzepte erstellen. Siehe auch Abfallbilanz/-wirtschaftskonzept, Abfallbestimmung, Sonderabfall. |