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Kanzerogenität

Kanzerogenität bezeichnet die Eigenschaft von Stoffen, eine unkontrollierte und ungeordnete Neubildung von Gewebe, d.h. Krebs hervorzurufen. Vom Beginn der Einwirkungen bis zum Auftreten der Erkrankungen können längere Zeiträume (Jahre bis Jahrzehnte) vergehen.

Siehe auch BAT, MAK-Wert, Technische Richtkonzentrationen.

Katalytische Abgasreinigung

Bei den katalytischen Verfahren zur Abgasreinigung nutzt man die Eigenschaft des Katalysators, die Geschwindigkeit gewünschter chemischer Reaktionen bei wesentlich niedriger Temperatur zu erhöhen, ohne das sich der Katalysator selber dabei verbraucht. Anlagen zur katalytischen Abgasreinigung sind in vielen Industriezweigen seit Jahren im Einsatz und werden in der Druckindustrie hauptsächlich im Verpackungs-, Tief- und Flexodruck eingesetzt.

Klärschlamm­verordnung

Die Klärschlammverordnung aus dem Jahre 1982 regelt das Aufbringen von Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Bestimmt werden durch die Verordnung Faktoren wie zulässige Schwermetallgehalte, Zeitabstände der Aufbringung oder die jährlichen Höchstmengen.

Kleinmengen­regelung

Betriebe, die unter 2000 Kilogramm Sonderabfälle pro Jahr erzeugen, unterliegen nach der Abfallbestimmungsverordnung der Kleinmengenregelung, d.h. solche Erzeuger können über die kommunal angebotenen Sonderabfallentsorgungsstrukturen (Müllhof, Schadstoffmobil) entsorgen. Dabei sind lediglich die Übernahmescheine als Bestätigung zu sammeln. Unternehmen, die unter die Kleinmengenregelung fallen, müssen keine Abfallbilanzen und -konzepte erstellen.

Siehe auch Abfallbilanz/-wirtschaftskonzept, Abfallbestimmung, Sonderabfall.

Kohlendioxid

Kohlendioxid (CO2) entsteht bei der vollständigen Verbrennung von Kohlenstoff und organischen Verbindungen und durch die thermische Zersetzung von Karbonaten. Beträchtliche Mengen von CO2 sind im Meerwasser gelöst und in der Atmosphäre vorhanden. Kohlendioxid findet in der Getränkeindustrie Verwendung. Bestimmte Feuerlöschsysteme sind mit flüssigem bzw. gasförmigem CO2 gefüllt. Durch die enorm gestiegene Verbrennung Millionen Jahre alter Kohlenstoffvorräte (Kohle, Erdöl, Erdgas) ist der Gehalt an CO2 in den letzten Jahrzehnten drastisch angestiegen. Dies gilt als wichtigste Ursache des Treibhauseffektes und der damit verbundenen Klimaveränderung. Die Verbrennung von Holz als auch von Altpapier wird als klimaneutral bezeichnet, weil das dabei entstehende CO2 beim Wachstum der Bäume der Luft entzogen wurde.

Kooperationsprinzip

Das Kooperationsprinzip ist ein im Umweltbericht der Bundesregierung 1976 festgelegtes Prinzip der Umweltpolitik. Danach sollten sich alle gesellschaftlichen Kräfte einer gesunden Umwelt verpflichtet fühlen und durch freiwillig erbrachte Leistungen Schaden abwenden. So sind freiwillige Vereinbarungen im Abfallbereich wie die Batterierücknahme oder die angebotene Selbstverpflichtung der Papier- und Druckindustrie zur Altpapierverwertung Ausdruck des Kooperationsprinzips.

Siehe auch Gemeinlastprinzip, Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist seit Oktober 1996 in Kraft und löste das Abfallgesetz ab. Das KrW-/AbfG formuliert die Grundlagen des Abfallrechts neu. Der Grundsatz „Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung“ wurde im KrW-/AbfG als Prinzip der Kreislaufwirtschaft verankert. Das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen „Abfall“ oder „Produkt“, wobei Produkte nicht von den Auswirkungen des KrW-/AbfG betroffen sind. Als Abfallarten werden unterschieden:

  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung
  • überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung
  • nicht überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung Ferner wurden mit dem KrW-/AbfG u.a. Neuregelungen für das Nachweis- und Überwachungsverfahren, Abfallbilanzen und -wirtschaftskonzepte, Entsorgungsfachbetriebe, Produktverantwortung, Abfallverwertungsanlagen und Transportgenehmigungen geschaffen. Eine Vielzahl von Einzelregelungen wird durch untergeordnete Rechtsverordnungen konkretisiert.

Siehe auch Abfall, Abfallbilanz/-wirtschaftskonzept, Abfallschlüsselnummer.

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