| Umweltlexikon |
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| Derzeit umfasst das Lexikon 212 Einträge |
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Technische Anleitung Abfall (TA Abfall)
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Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen und biologischen Behandlung und Verbrennung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Die TA-Abfall enthält Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen nach dem Stand der Technik und die damit zusammenhängenden Regelungen, die erforderlich sind, das Wohl der Allgemeinheit nicht zu beeinträchtigen. Siehe auch Abfall, Sonderabfall, Stand der Technik. |
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Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)
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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sie setzt Lärm-Immissionswerte für genehmigungsbedürftige, wie für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen fest. Die TALärm wurde zuletzt am 26. August 1998 novelliert. Sie gibt für die Gebietstypen der Baunutzungs-Verordnung unterschiedliche Lärmbelastungen als Obergrenze des Zumutbaren, je nach Tages- oder Nachtzeit, vor. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungsbedürftige Anlagen. |
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Technische Anleitung Luft (TA Luft)
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Anlagen und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG. Sie enthält Grundsätze für die Beurteilung von Projekten, Messvorschriften sowie Emissions- und Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe nach dem Stand der Technik. Derzeit wird die TA Luft überarbeitet. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Stand der Technik. |
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Technische Anleitung Siedlungsabfall (TA Si)
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Die Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (§4 Abs. 5 AbfG) ist am 1. Juni 1993 in Kraft getreten. Ziel dieser Technischen Anleitung ist es, den Anteil nicht vermeidbarer Abfälle so gering wie möglich zu halten und eine umweltverträgliche Behandlung und Ablagerung der nicht verwertbaren Abfälle sicherzustellen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf produktionsspezifische und besonders überwachungsbedürftige Abfälle, wenn diese wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Wenn Abfälle nicht verwertet werden können, dürfen sie in aller Regel nur inertisiert nach entsprechender Vorbehandlung (z.B. thermische Behandlung) auf einer Deponie abgelagert werden. Siehe auch Abfall, Deponie, Siedlungsabfall. |
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe aufgestellt und der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS 404 z.B. beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen von Kohlenwasserstoff-Dämpfen in der Luft von Arbeitsbereichen. Siehe auch Gefahrstoffverordnung. |
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Technische Richtkonzentrationen (TRK)
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TRK werden nur für Gefahrstoffe benannt, für die zurzeit keine toxikologischarbeitsmedizinisch begründeten MAKWerte aufgestellt werden können. Dies gilt vorwiegend für krebserzeugende und erbgutverändernde Arbeitsstoffe (z.B. Benzol, Asbest, Dieselmotoremissionen). Die Einhaltung der TRK-Grenzwerte am Arbeitsplatz soll das Risiko der Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern. Siehe auch Gefahrstoffverordnung. |
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Thermische Nachverbrennung
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Im Heatset hat sich zur Abgasreinigung die thermische Nachverbrennung bewährt. Die Abgase aus dem Rollenoffsettrockner werden meist bei Temperaturen zwischen 650° C und 750° C verbrannt. Diese Temperatur ist ausreichend, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte nach TA-Luft zu gewährleisten. Es werden komplette thermische Verbrennungsanlagen mit Wärmetauschern und Abwärmerückgewinnungseinheit auf dem Markt angeboten. Siehe auch Adsorption, Heatset, Technische Anleitung Luft, Wärmetauscher. |
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Toxizität
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Giftigkeit bestimmter Stoffe oder Strahlen für Mensch, Tier und Pflanze. Die Toxizität wird allgemein als letale Dosis (LD) angegeben. Siehe auch Gefahrstoffverordnung, Sicherheitsdatenblatt. |
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TQM (total quality management)
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Ganzheitliches betriebliches Managementsystem, das die Bereiche Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit abdeckt. Ein komplettes übergreifendes Zertifizierungsverfahren gibt es hierfür jedoch noch nicht. Siehe auch ISO 14001, Öko-Audit, Umweltmanagement. |
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Transportverpackung
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Transportverpackungen nach §3, Abs. 4 der Verpackungsverordnung sind Verpackungen von Waren, die den Transport erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. In der Regel sind dies Paletten, Schrumpf- und Stretchfolien, Zwischen- und Abdecklagen, Eisen- oder Kunststoffbänder etc. Auch Wellpappekartons, die z.B. als Transportbehälter für verpackte Waren verwendet werden, fallen hierunter. Siehe auch Verpackungsverordnung. |
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Trichlorethylen (Tri)
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Trichlorethylen ist ein chlorierter Kohlenwasserstoff. Die chloroformartig riechende Flüssigkeit ist unbrennbar und nicht mit Wasser mischbar. Tri wurde u.a. in der Vergangenheit in Formen- und Walzenwaschmitteln in der Druckindustrie eingesetzt. Es steht unter dem Verdacht, Krebs zu erzeugen. Tri findet in Druckereien seit Jahren keine Anwendung mehr. Siehe auch Chlorierte Kohlenwasserstoffe, HKW. |
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Tropffrei
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Siehe auch Spachtelrein. |