Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft, sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden. Im Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV werden von der Behörde Informationen u.a. über Stoffströme, die Abgasreinigung, die Messwerte, Abfallvermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen und die Abfallbeseitigung verlangt. |