Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, Emissionen. |