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Dabei sein ist alles
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Mitwirken und Mitgestalten im ZFA. Gute Leute werden immer
gebraucht. Auch die Qualität der Arbeit des ZFA und seiner
Ausschüsse steht und fällt mit dem Sachverstand seiner
Mitwirkenden.
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Der ZFA setzt sich aus je 14 von den Tarifvertragspartnern
ernannten Vertretern zusammen. Spezialfragen werden von
Fachkommissionen geklärt, die gleichfalls
paritätisch besetzt sind. Für die Erstellung der
bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben beruft der ZFA
eigene Prüfungsaufgaben-Erstellungsausschüsse, die
je nach Fachrichtung aus mindestens drei und höchstens
neun Mitgliedern bestehen.
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Die Errichtung der Aufgabenerstellungsausschüsse wird
entsprechend §37 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes
durchgeführt.
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Die ZFA-Geschäftsführung betreut den Fachausschuss
und seine Unterausschüsse und koordiniert
sämtliche Aktivitäten des ZFA.
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Wenn Sie die bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben
mitgestalten möchten, informieren Sie sich bei Ihrer
Tarifvertragspartei. Gute Aufgabenvorschläge für die
praktische und die schriftliche Prüfung sind jederzeit
willkommen! Die Autoren der interessantesten Vorschläge
werden eingeladen, ihre Idee dem Ausschuss persönlich
vorzustellen.
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Eine anspruchsvolle Aufgabe, die auch Freude macht: Neben
dem fachlichen Austausch steht immer der persönliche
Dialog im Vordergrund, der zwischen den Fachleuten beider
„Tarif-Lager“ Brücken schlägt und
schon Menschen unterschiedlichster Positionen zu Freunden
gemacht hat.
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Das hochgesteckte Ziel einer objektiven Prüfung hat sich
der ZFA zum Maßstab gesetzt:
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Der ZFA – eine starke Interessengemeinschaft in
Sachen Berufsbildung.
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- Ausbildungsplan
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