DER ZFA
Der ZFA von A bis Z
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Dabei sein ist alles
Mitwirken und Mitgestalten im ZFA. Gute Leute werden immer gebraucht. Auch die Qualität der Arbeit des ZFA und seiner Ausschüsse steht und fällt mit dem Sachverstand seiner Mitwirkenden.
Der ZFA setzt sich aus je 14 von den Tarifvertragspartnern ernannten Vertretern zusammen. Spezialfragen werden von Fachkommissionen geklärt, die gleichfalls paritätisch besetzt sind. Für die Erstellung der bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben beruft der ZFA eigene Prüfungsaufgaben-Erstellungsausschüsse, die je nach Fachrichtung aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern bestehen.
Die Errichtung der Aufgabenerstellungsausschüsse wird entsprechend §37 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt.
Die ZFA-Geschäftsführung betreut den Fachausschuss und seine Unterausschüsse und koordiniert sämtliche Aktivitäten des ZFA.
Wenn Sie die bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben mitgestalten möchten, informieren Sie sich bei Ihrer Tarifvertragspartei. Gute Aufgabenvorschläge für die praktische und die schriftliche Prüfung sind jederzeit willkommen! Die Autoren der interessantesten Vorschläge werden eingeladen, ihre Idee dem Ausschuss persönlich vorzustellen.
Eine anspruchsvolle Aufgabe, die auch Freude macht: Neben dem fachlichen Austausch steht immer der persönliche Dialog im Vordergrund, der zwischen den Fachleuten beider „Tarif-Lager“ Brücken schlägt und schon Menschen unterschiedlichster Positionen zu Freunden gemacht hat.
Das hochgesteckte Ziel einer objektiven Prüfung hat sich der ZFA zum Maßstab gesetzt:
Der ZFA – eine starke Interessengemeinschaft in Sachen Berufsbildung.
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