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Vorbildliche Lehrlingsordnung
Die besonders qualifizierte Berufsausbildung in der deutschen Druckindustrie hat eine lange Tradition: Bereits 1920 legten die Tarifvertragsparteien in der Lehrlingsordnung für das „Deutsche Buchdruckgewerbe“ detailliert fest, welche Leistungen in einem erfolgreichen Ausbildungsverhältnis erbracht werden müssen.
Im Jahre 1949, noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, gründeten die damalige „Arbeitsgemeinschaft der graphischen Verbände“ und die „Industriegewerkschaft Druck und Papier“ den „Zentral-Fachausschuss für die Druckindustrie (ZFA)“. Dieser Ausschuss aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sollte die wichtigste Voraussetzung für Wachstum und Konkurrenzfähigkeit der Druckindustrie schaffen: Hochqualifizierten Nachwuchs – durch eine Ausbildung, die in einem Zeitalter fortwährender technischer Umwälzungen dauerhaft Schritt halten kann. Im Jahr 2001 wurde der ZFA zeitgemäß in Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien umbenannt.
Die heutigen Tarifvertragsparteien, der „Bundesverband Druck und Medien (bvdm)„und die „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Fachbereich Medien, Kunst und Industrie (ver.di)“, entwickelten eine völlig neuartige „Ausbildungsordnung“, in der sie sich bis heute verpflichten:
Fachliche Fragen der Berufsbildung in der Druckindustrie gemeinsam zu lösen und bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben für alle Ausbildungsberufe der Druckindustrie zu erstellen.
Diese Ausbildungsordnung hatte nicht nur eine Vorbildfunktion für andere in- und ausländische Industriezweige, sondern auch für das staatliche Berufsbildungsgesetz von 1969.
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