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Vorbildliche Lehrlingsordnung
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Die besonders qualifizierte Berufsausbildung in der deutschen
Druckindustrie hat eine lange Tradition: Bereits 1920 legten die
Tarifvertragsparteien in der Lehrlingsordnung für das
„Deutsche Buchdruckgewerbe“ detailliert fest, welche
Leistungen in einem erfolgreichen Ausbildungsverhältnis
erbracht werden müssen.
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Im Jahre 1949, noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik
Deutschland, gründeten die damalige
„Arbeitsgemeinschaft der graphischen Verbände“
und die „Industriegewerkschaft Druck und Papier“ den
„Zentral-Fachausschuss für die Druckindustrie
(ZFA)“. Dieser Ausschuss aus Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern sollte die wichtigste Voraussetzung
für Wachstum und Konkurrenzfähigkeit der
Druckindustrie schaffen: Hochqualifizierten
Nachwuchs – durch eine Ausbildung, die in einem
Zeitalter fortwährender technischer Umwälzungen
dauerhaft Schritt halten kann. Im Jahr 2001 wurde der ZFA
zeitgemäß in Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
Druck und Medien umbenannt.
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Die heutigen Tarifvertragsparteien, der „Bundesverband
Druck und Medien (bvdm)„und die „Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Fachbereich Medien, Kunst und
Industrie (ver.di)“, entwickelten eine völlig
neuartige „Ausbildungsordnung“, in der sie sich bis
heute verpflichten:
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Fachliche Fragen der Berufsbildung in der Druckindustrie
gemeinsam zu lösen und bundeseinheitliche
Prüfungsaufgaben für alle Ausbildungsberufe der
Druckindustrie zu erstellen.
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Diese Ausbildungsordnung hatte nicht nur eine Vorbildfunktion
für andere in- und ausländische Industriezweige,
sondern auch für das staatliche Berufsbildungsgesetz von
1969.
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- Ausbildungsplan
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