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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme zu welchen Bedingungen?



Guest
21.03.2005, 16:42
Hallo zusammen, habe da einen problematischen Sachverhalt und hoffe, jemand kann *mir Rat geben.

Habe am 31. Januar meine Ausbildung zum Mediengestalter abgeschlossen. Bin am nächsten Tag ganz normal arbeiten gegangen, d.h., ich wurde übernommen, da der Arbeitgeber mir nicht gesagt hat, ich werde nicht weiterbeschäftigt. Wie sieht das jetzt vertraglich aus?

Ich warte bis heute auf einen Arbeitsvertrag, habe aber schon diverse Male mit meinem Chef darüber gesprochen und die Konditionen ausgehandelt. Dieser meinte nach Abschluss der Verhandlungen, dass unser Prokurist den Arbeitsvertrag aufsetzen werde, den ich dann nur noch unterschreiben bräuchte.

Im Nachhinein hat mein Chef allerdings noch Klauseln zum Vertrag hinzugefügt, die nicht abgesprochen waren, darunter z. B. 40 Std arbeiten bei 35 Std Bezahlung. Mein Problem ist jetzt Folgendes: Stimme ich den Klauseln nicht zu, wird mein Chef mir vermutlich sagen, dass die weitere Zusammenarbeit beendet ist. Er könnte mir laut Vertrag ja kündigen (wenn ich diesen unterschreibe), da ich 6 Monate Probezeit habe. Allerdings habe ich diesen ja noch nicht unterschrieben.

Wie sieht das nun aus, wenn ich am Tag nach meiner Prüfung zur Arbeit gekommen bin? Zu welchen Bedingungen wurde ich dann übernommen? Vielleicht habe ich ja gar keine Probezeit mehr, wenn man mich vertragslos übernommen hat. Dann hätte mein Chef kein Druckmittel, damit ich dem Vertrag zustimme...

Bin im Moment in der Zwickmühle, da ich genau weiß, dass mein Chef mich rausschmeißen wird, wenn ich nicht zustimme. Vielleicht hat er aber gar kein Recht dazu, zumal der schriftliche Vertrag vom mündlich geschlossenen Vertrag abweicht (was ihm natürlich nicht zu beweisen ist).


Hat jemand Rat? Danke im Voraus

Guest
24.03.2005, 21:04
Arbeitsvertrag habt ihr meiner Meinung nach durch schlüssiges Verhalten geschlossen. Kündigungsschutz besteht unabhängig von einer etwaigen Probezeit erst nach 6 Monaten, d.h. innerhalb dieser Zeit kann Dein Chef jederzeit ordentlich (fristgerecht) kündigen, ohne Sozialauswahl, auch ein evtl. Betriebsrat kann da nichts machen. Wenn er "gemein" ist, gibt es auch Möglichkeiten, die Kündigungsfrist zu unterlaufen (und auch bei der Entlohnung für die Zeit, die Du schon tätig warst, kann er bei entsprechender Gewissenlosigkeit "sparen") Über die Bedingungen, zu denen der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, müßt ihr euch einigen, aber sei Dir klar drüber, daß Du am kürzeren Hebelende sitzt. Theoretisch kannst Du, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, nach ca. 4 Wochen aufschreiben und im "Personalbüro" einreichen, zu welchen Bedingungen ihr den Arbeitsvertrag (mündlich) geschlossen habt, ob er es akzeptiert, ist eine andere Frage.