Guest
20.10.2003, 11:41
Hallo Zusammen!
Stehe grad in Sachen Ausbildungsförderung etwas im Dunkeln und vielleicht kann mir da ja jemand von euch weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht!
Versuche mich auch kurz zu fassen *;)
Also ich habe 2001 mein Abitur gemacht und mich seither für eine Ausbildung als Mediengestalterin beworben. Da ich bis jetzt keinen Platz bekommen habe, bin ich arbeiten gegangen (fast 2 Jahre als Produktionshelferin am Band in der Metallindustrie). Seit 01.07.03 bin ich jetzt arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld.
Nun habe ich einen Betrieb gefunden der mich gerne ausbilden möchte, allerdings erst im nächsten Jahr. Bis dahin hat mir der Chef einen Praktikumsvertrag angeboten (Vergütung entsprechend dem 1. Lehrjahr) in Vollzeit ab dem 01.11.03 mit anschließender Übernahme in das Ausbildungsverhältnis zum 01.09.04 (das Jahr kann mir eventuell angerechnet werden).
Soweit so gut...!
Arbeitslosengeld bekomme ich ab dem 01.11. nicht mehr. Kindergeld wird bewilligt. Nun habe ich beim Amt für Ausbildungsförderung angefragt wegen Bafög bzw. BAB. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis handelt. Das kommt mir komisch vor *???
Ich wohne zwar noch zuhause, bin aber seit meinem 18. Lebensjahr selbst versichert, hab mein Auto selbst finanziert usw. und bin für meinen Lebensunterhalt immer selbst aufgekommen. Meine Eltern sind geschieden, Vater zahlt keinen Unterhalt (Gerichtsbeschluss ohne Ergebnis), meine Mutter hat sicherlich nicht "das große Geld". Hab auch noch einen kleinen Bruder, der jetzt ebenfalls eine Ausbildung begonnen hat.
Im Moment sieht es so aus, dass es verdammt schwer wird meinen Berufswunsch zu verwirklichen. Vielleicht sollt ich weiterhin einen auf arbeitslos machen... da wäre ich in finanzieller Hinsicht um einiges besser dran. *:'(
Kennt sich jemand mit der Bürokratie unseres "Sozialstaates" aus und kann mir weiterhelfen? An wen ich mich wenden kann, was mir zusteht etc? Die Auskunft der Ämter vor Ort is recht dürftig und bezog sich bisher nur auf "Darauf haben Sie keinen Anspruch. Punkt!"
Vielen dank im Vorraus und liebe Grüße
Ricky
Stehe grad in Sachen Ausbildungsförderung etwas im Dunkeln und vielleicht kann mir da ja jemand von euch weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht!
Versuche mich auch kurz zu fassen *;)
Also ich habe 2001 mein Abitur gemacht und mich seither für eine Ausbildung als Mediengestalterin beworben. Da ich bis jetzt keinen Platz bekommen habe, bin ich arbeiten gegangen (fast 2 Jahre als Produktionshelferin am Band in der Metallindustrie). Seit 01.07.03 bin ich jetzt arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld.
Nun habe ich einen Betrieb gefunden der mich gerne ausbilden möchte, allerdings erst im nächsten Jahr. Bis dahin hat mir der Chef einen Praktikumsvertrag angeboten (Vergütung entsprechend dem 1. Lehrjahr) in Vollzeit ab dem 01.11.03 mit anschließender Übernahme in das Ausbildungsverhältnis zum 01.09.04 (das Jahr kann mir eventuell angerechnet werden).
Soweit so gut...!
Arbeitslosengeld bekomme ich ab dem 01.11. nicht mehr. Kindergeld wird bewilligt. Nun habe ich beim Amt für Ausbildungsförderung angefragt wegen Bafög bzw. BAB. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis handelt. Das kommt mir komisch vor *???
Ich wohne zwar noch zuhause, bin aber seit meinem 18. Lebensjahr selbst versichert, hab mein Auto selbst finanziert usw. und bin für meinen Lebensunterhalt immer selbst aufgekommen. Meine Eltern sind geschieden, Vater zahlt keinen Unterhalt (Gerichtsbeschluss ohne Ergebnis), meine Mutter hat sicherlich nicht "das große Geld". Hab auch noch einen kleinen Bruder, der jetzt ebenfalls eine Ausbildung begonnen hat.
Im Moment sieht es so aus, dass es verdammt schwer wird meinen Berufswunsch zu verwirklichen. Vielleicht sollt ich weiterhin einen auf arbeitslos machen... da wäre ich in finanzieller Hinsicht um einiges besser dran. *:'(
Kennt sich jemand mit der Bürokratie unseres "Sozialstaates" aus und kann mir weiterhelfen? An wen ich mich wenden kann, was mir zusteht etc? Die Auskunft der Ämter vor Ort is recht dürftig und bezog sich bisher nur auf "Darauf haben Sie keinen Anspruch. Punkt!"
Vielen dank im Vorraus und liebe Grüße
Ricky