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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AP geschafft - nicht geschafft?? und dann??



rat
17.05.2006, 16:21
hello..

die schriftliche prüfung ist ja nun vorbei - gott sei dank.. soweit ich weiß muss man im sperrfach min. 50 % erreicht haben um zu bestehen.. ich denke, dass hab ich ganz gut hin bekommen. um so mieser war dafür die MI-MA.. ich gehe mal davon aus, dass ich in diesen bereich wahrscheinlich nicht mehr als 10 %, max. 15 % erreichen werde. meine frage nun: wie viel punkte muss ich jetzt in den anderen beiden bereichen (wiso & kom) erreicht haben um die prüfung zu bestehen??

außerdem.. im deu-teil war die aufgabe ein ergebnissprotokoll zu schreiben.. da unser deu-unterricht absolut miserabel war, wir in allem außer nach lehrplan unterricht wurden - trotz mehrfacher aufforderung - hat nun keiner aus meinem kurs die aufgabe richtig beantworten können.. falls jetzt dem großteil des kurses dadurch haufenweise punkte verloren gehen ist dann die frage, inwieweit man gegen das ergebnis einspruch erheben kann.. müssen dann alle aus meinem kurs, die sich beschweren würden, ihr ausbildungsnachweisheft vorzeigen und stimmt es, dass bei durchsetzung der beschwerde, die komplette prüfung von allen mediengestaltern erneut geschrieben werden muss??

bitte um kompetente antwort..

merci bien..

jacob
17.05.2006, 16:56
Hallo rat,

außer, dass man im Sperrfach 50 Punkte benötigt, muss man in der gesamten schriftlichen Prfüfung insgesamt 50 % der Punkte erreichen, um die Püfung zu bestehen. Dabei werden die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsbereichen wie folgt gewichtet.
PB 1: KOGE 30 %
PB 2: MIMA 30 %
PB 3: Kommunikation 20 %
PB 4: WiSo 20 %

Dass Sie in der Schule keinen speziellen Deutschunterricht hatten, hat keine Auswirkung auf die Anerkennung Ihrer Leistung in der Abschlussprüfung. Es gelten in Prüfungen die Grundlagen der Ausbildungsordnung, danach sollte zwar die betriebliche und schulische Ausbildung ausgerichtet sein, aber es können selbstverständlich auch Dinge in der Prüfung dran kommen, die zwar Ausbildungsinhalt sind, aber im Einzelfall nicht expliziet vermittelt wurden. Hier ist dann Eigenengagement gefordert.
Da nützt Einspruch leider gar nichts!

Schöne Grüße,
Anette Jacob