rat
17.05.2006, 16:21
hello..
die schriftliche prüfung ist ja nun vorbei - gott sei dank.. soweit ich weiß muss man im sperrfach min. 50 % erreicht haben um zu bestehen.. ich denke, dass hab ich ganz gut hin bekommen. um so mieser war dafür die MI-MA.. ich gehe mal davon aus, dass ich in diesen bereich wahrscheinlich nicht mehr als 10 %, max. 15 % erreichen werde. meine frage nun: wie viel punkte muss ich jetzt in den anderen beiden bereichen (wiso & kom) erreicht haben um die prüfung zu bestehen??
außerdem.. im deu-teil war die aufgabe ein ergebnissprotokoll zu schreiben.. da unser deu-unterricht absolut miserabel war, wir in allem außer nach lehrplan unterricht wurden - trotz mehrfacher aufforderung - hat nun keiner aus meinem kurs die aufgabe richtig beantworten können.. falls jetzt dem großteil des kurses dadurch haufenweise punkte verloren gehen ist dann die frage, inwieweit man gegen das ergebnis einspruch erheben kann.. müssen dann alle aus meinem kurs, die sich beschweren würden, ihr ausbildungsnachweisheft vorzeigen und stimmt es, dass bei durchsetzung der beschwerde, die komplette prüfung von allen mediengestaltern erneut geschrieben werden muss??
bitte um kompetente antwort..
merci bien..
die schriftliche prüfung ist ja nun vorbei - gott sei dank.. soweit ich weiß muss man im sperrfach min. 50 % erreicht haben um zu bestehen.. ich denke, dass hab ich ganz gut hin bekommen. um so mieser war dafür die MI-MA.. ich gehe mal davon aus, dass ich in diesen bereich wahrscheinlich nicht mehr als 10 %, max. 15 % erreichen werde. meine frage nun: wie viel punkte muss ich jetzt in den anderen beiden bereichen (wiso & kom) erreicht haben um die prüfung zu bestehen??
außerdem.. im deu-teil war die aufgabe ein ergebnissprotokoll zu schreiben.. da unser deu-unterricht absolut miserabel war, wir in allem außer nach lehrplan unterricht wurden - trotz mehrfacher aufforderung - hat nun keiner aus meinem kurs die aufgabe richtig beantworten können.. falls jetzt dem großteil des kurses dadurch haufenweise punkte verloren gehen ist dann die frage, inwieweit man gegen das ergebnis einspruch erheben kann.. müssen dann alle aus meinem kurs, die sich beschweren würden, ihr ausbildungsnachweisheft vorzeigen und stimmt es, dass bei durchsetzung der beschwerde, die komplette prüfung von allen mediengestaltern erneut geschrieben werden muss??
bitte um kompetente antwort..
merci bien..