PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AP Winter 05/06 als externer Prüfling



derart
16.11.2005, 18:39
Hallo,

am 7.12.05 steht für mich als externer Prüfling die AP an (IHK München, Mediendesign).

Da ich leider keinen Kontakt zu Auszubildenden habe, die die Berufsschule besuchen, würde ich mich freuen, wenn mir jemand auf diesem Wege, den Unterrichtsinhalt der Berufsschule mitteilen könnte.

Ich habe bereits ein Ausbildung zur Werbekaufftrau absolviert und bin demnach ausbildungserprobt. Mir geht es um einen umfassenden Überblick.

Welche Fächer werden unterrichtet? Grobe Inhalte!
Bei meiner Prüfung zur Werbekauffrau wichen die Berufsschulinhalte und die Prüfungsinhalte extrem voneinander ab. Ist das erfahrungsgemäß hier auch der Fall?

Gruß
coco

Peter Reichard
17.11.2005, 08:30
Hi,

ausschlaggebend für die Prüfungsinhalte ist der Rahmenlehrplan, an den sich auch die Berufsschulen orientieren. Knapp 3 Wochen vor der Prüfung wäre es eh wohl zu kurzfristig, das alles aufzuholen.

Tschau
Peter

derart
17.11.2005, 10:18
Hallo,

anscheindend habe ich mich undeutlich ausgedrückt.

MIr geht es selbstverständlich 3 Wochen vor der Prüfung nicht darum, den Lehrplan zu kennen, sondern vielmehr um ein paar Tipps und Tricks, denn ich habe keinen Kontakt zu anderen Prüflingen. Natürlich weiß ich, was ich zu lernen habe, aber viele wichtige Informationen erhält man doch von Mitschülern.

Welche Themen sind erfahrungsgemäß immer Thema! Auf was wird wert gelegt? Sowohl in der schriftlichen wie auch in der praktischen Prüfung? Inwiefern weichen die Prüfungsinhalte von dem Lehrplan ab? (wie gesagt, das war bei der Prüfung damals der Fall)

Gruß
coco

Peter Reichard
17.11.2005, 10:41
Hi,
die Prüfungsinhalte weichen normalerweise nicht vom Rahmenlehrplan ab. Da der RLP aber an manchen Stellen knappe Beschreibungen der Inhalte hat, kann es sein, dass man bestimmte Inhalte nicht auf Anhieb zuordnet.

Die Themen der Fachspezifischen Prüfungsteile sind übrigens vom ZFA bekanntgegeben worden:
http://www.zfamedien.de/aktuelles/ap_w200506.php

Viele Grüße
Peter

derart
17.11.2005, 17:30
Danke sehr. Diese Eingrenzug habe ich z.B. gar nicht als solche erkannt.

Viele Grüße
coco

derart
21.11.2005, 14:00
Hallo,

folgende Fragen sind immer noch offen:

Laut Ausbildungsstruktur des Mediengestalters müssen Wahlqualifikationseinheiten gewählt werden. W3 ist klar, die wird am 18.1. seperat geprüft (München).
Aber inwiefern finden die ausgewählten Spezifikationen von W1 und W2 in der Abschlußprüfung Berücksichtigung? Ich musste in meinen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung lediglich die Fachrichtung sowie die W3 wählen und angeben.
Vielleicht würde mir auch ein persönliches Gespräch weiterhelfen. An wen könnte ich mich wenden? Damit meine ich nicht die Sachbearbeiterin im Sekreteriat, sondern eine/ Praktiker/in !
Wer kennt sich aus: Fachrichtung Mediendesign?

Viele Grüße
coco

Peter Reichard
21.11.2005, 14:12
Hi Coco,

die W1 und W2 Spezifikation haben keinen direkten Einfuß auf die Prüfung wie etwa das W3-Modul, sondern sind für Erstellung des Ausbildungsplans für den Ausbildungsbetrieb entscheidend. In diesen beiden Modulen, die der Betrieb auswählt, steckt drin wie deine »Spezialisierung« thematisch ausgerichtet ist.

Schau dir mal das Tool zum Erstellen des Ausbildungsplans an, daran kann man auch die Zusammenhänge der W-Module erkennen:
http://www.zfamedien.de/ausbildung/mediengestalter/beruf/ausbildungsplanung.php

Eigentlich sollte die Fachrichtung schon bei der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages feststehen, ebenso die W-Module, denn das ist ja die Richtlinien für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

Welche konkrete Frage zur Fachrichtung Mediendesign hast du denn?

tschau
Peter

derart
22.11.2005, 09:31
Hallo Peter,

wenn W1 und W2 keinen direkten Einfluß auf den Inhalt der Prüfung haben, wie wird dann >>überprüft<< ob der /die Auszubildene dieses Wissen nun wirklich vermittelt bekommen hat? Dies ist jetzt nicht unmittelbar für meine AP wichtig, interessiert mich aber generell!

Für meinen Fall heißt das konkret:
die Wahlqualifikationseinheit aus W1 und W2 muss ich für die Prüfung nicht beherrschen! Z.b. fällt damit die Qualifikationseinheit >>Musiknotenherstellung<< aus W2 zu meiner Erleichterung flach!

Danke für Deine Rückmeldung bzgl. der Fachrichtung Mediendesign. Aufgrund Deiner Antwort habe ich nun keine konkrete Frage zu diesem Thema mehr. Ich werde mich aber bestimmt nochmal melden.

Viele
Grüße
coco