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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderurlaub bei Todesfall



Ophelia
22.03.2010, 10:07
Hallo,

weiß jemand ob einem beim Todesfall eines Elternteils gesetzlich Sonderurlaub zu steht?

Danke schon mal

Jacob
22.03.2010, 11:06
Hallo Ophelia,

lt. Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie gilt:
§12, Punkt 3:
2 Tage Freistellung bei Tod eines Elternteils

Gruß, Anette Jacob

Ophelia
22.03.2010, 11:15
danke für die schnelle antwort, aber gilt das auch wenn der arbeitgeber nicht im arbeitgeberverband ist?

Jacob
22.03.2010, 12:28
Ich gehe mal davon aus, dass die Vorgaben des Tarifvertrages in einen solchen Fall übernommen werden. Aber eine Rückspache mit dem Arbeitgeber ist unumgänglich.

Peter Reichard
22.03.2010, 13:47
Der Manteltarifvertrag wird in der Regel eher nicht genommen. Aber normalerweise lässt jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeiter dann in den Urlaub. Weil der oder diejenige hat dann eh keinen Kopf um zu arbeiten. Am besten direkt abklären und fragen. Da sollte jeder Verständnis dafür haben und ein Tage Sonderurlaub soltle kein Problem sein.