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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zielgruppenanalyse



Dresden
01.07.2010, 11:05
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Fachgebiet Konzeption und Visialisierung heißt es in der Prüfungsaufgabe: „Dabei sind auch ergänzende Marketing- und Gestaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen". Gehe ich recht in der Annahme, dass folglich auch die Zielgruppenanalyse in die Konzeption als Gliederungspunkt aufzunehmen ist (rein logisch sollte dies Bestandteil sein, da die Gestaltungskonzeption ja auf eben diese zugeschnitten sein muss)


Danke für die Antwort.

Tanja Huckenbeck
01.07.2010, 16:47
Hallo Dresden,

im Grund genommen haben Sie die Frage selbst beantwortet. Zur detaillierten Klärung wenden Sie sich bitte, falls noch nötig, an den örtlichen Prüfungsausschuss.

Viele Grüße
Tanja Huckenbeck

Dresden
01.07.2010, 17:19
Vielen Dank, liebe Frau Huckenbeck - ich werte dies folglich als eindeutiges „Ja“?

Viele Grüße aus Dresden

Peter Reichard
01.07.2010, 17:27
Hallo,

es wurde ja bereits von Ihnen richtig begründet, warum es Sinn macht. Trotzdem sind die Angaben der Moderatoren keine offiziellen oder bindenden Angaben. Letztendlich entscheidet dies der Prüfungsausschuss vor Ort.

Viele Grüße
Peter Reichard

Dresden
01.07.2010, 18:26
Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht können Sie mir mitteilen, wo man - unabhängig von den Textbänden der IHK - bindende Aussagen über den Aufbau einer Gestaltungskonzeption und somit objektive Bewertungsrichtlinien bekommt? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfungsausschuß plötzlich marketingstrategische Massnahmen - wie es auch ein Konzept nunmal ist - nach eigenem Ermessen ändern kann.
Vielen Dank und beste Grüße!

Dresden
01.07.2010, 21:10
Literaturhinweis:
Prof. Dieter Herbst: CI/CD
Manfred Bruhn: Marketing
Six/Gleich/Gimmler: Kommunikationspsychologie und Medienpsychologie
www.kommdesign.de

Dresden
02.07.2010, 00:08
PS: Analysieren wir das CD der IHk: Logo: Insel-Logo ....jaaaaa - sowas gibt es!!!! Da hat Dresden wohl etwas nachzuholen... - klug gedacht, weil es Raum für Erweiterungen gibt. Schrift: Rotis: im Mengentext sehr organisch, gute Lesbarkeit, in den Binnenformen zwar nicht gefällig, aber dafür ist sie nicht konzipiert. Entspricht jedoch der Botschaft der IHK.
Es wäre sehr schön, wenn auch die Prüfer als Ihr Multiplikator das mal involieren könnten. Und Aussagen wie: ich hab ein Problem mit der Frutiger - kläre ich nicht mit dem Prüfungsausschuß, sondern erwarte eine klare objektive Bewrtung. Es geht um die Idee. Und wenn die Botschaft stimmt, muss sogar ich als Comic Sans Hasser sagen: ok. Das ist der Werbeaussage angepasst.

Dresden
02.07.2010, 02:35
Seit über 20 Jahren sind wir die Berater, Gestalter und Umsetzer des Büchleins „ KUNZE -Technologie Brauer und Mälzer", inzwischen 1199 Seiten umfassend und und in fast allen Sprachen publiziert - seien Sie sich sicher, dass wir genau diese Materie zu unserem Lebenselexier erklärt haben und nunmehr sehr an einer ordentlichen Auswertung interessiert sind. Wir reden hier nicht von einem Unternehmen von 10 Mitarbeitern mit "nationalem Erfolg" , sondern von einem Neztwerk von Anbietern wie Krones, St. Gobain, Global malt, euwa etc. Ich bitte, dies zu beachten

Peter Reichard
02.07.2010, 08:57
Hallo,

bei den vielen teils sehr unterschiedlichen Beiträgen verstehe ich nicht ganz wie diese zu verstehen sind. Die Beiträge erscheinen ohne weitere Erläuterungen doch teilweise zusammenhang los. Was hat das CD der IHK mit der Prüfung zu tun?

Und ob es Ihnen gefällt oder nicht, so ist der örtliche Prüfungsausschuss die Instanz für bindende Aussagen bezüglich der Prüfung, da dieser auch die Bewertung der Prüfung vornimmt.

Viele Grüße
Peter Reichard

OSA
05.07.2010, 10:27
Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht können Sie mir mitteilen, wo man - unabhängig von den Textbänden der IHK - bindende Aussagen über den Aufbau einer Gestaltungskonzeption und somit objektive Bewertungsrichtlinien bekommt? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfungsausschuß plötzlich marketingstrategische Massnahmen - wie es auch ein Konzept nunmal ist - nach eigenem Ermessen ändern kann.
Vielen Dank und beste Grüße!


Hallo Dresden,

Ihr Anliegen (und Besorgnis) ist durchaus berechtigt; als Prüfling möchte man sich natürlich gewissenhaft vorbereiten, und dazu gehört es nun mal auch, allgemein anerkanntes Fachwissen und verbindliche Bewertungsrichtlinien zu haben, auf die man sich stützen kann.

Als jemand, der sich mittlerweile seit zwei Jahren mit dem Prüfungsausschuss gerichtlich auseinandersetzt und einige Erfahrungen vorweisen kann, kann ich hier vielleicht mit einigen, allgemeinen Hinweisen helfen.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen kann man sich auf erworbenes Fachwissen und an irgendwelche Richtlinien des ZFA nicht ohne weiteres verlassen; im Endeffekt entscheidet tatsächlich immer nur der Prüfungsausschuss was richtig und was falsch ist, und zwar nach eigenem Ermessen, was zuweilen zu überraschenden, im nicht zu sagen seltsamen Ansichten führen kann.

Insgesamt gewinnt man den Eindruck, man habe es beim Prüfungsausschuss mit einer Clique zu tun, die gleich einer politischen Partei in erster Linie um die Wahrung ihrer eigenen Interessen bemüht ist, anstatt etwa sachlich und selbstlos Wahrheitsfindung zu betreiben (was man ja von professionell arbeitenden Fachleuten normalerweise erwarten würde).

Das äußert sich beispielsweise darin, dass diese Leute sich äußerst resistent gegenüber offenkundigen Sachverhalten und logischen Argumenten erweisen. Selbst konkrete Verweise auf allgemein anerkannte, seriöse Quellen (Fachliteratur etwa), anhand die man die Richtigkeit des eigenen Standpunkts unmittelbar belegen kann, prallen an diesen „Fachleuten“ völlig wirkungslos ab.

Dabei leisten dem Prüfungsausschuss zwei „Zauberwörter“ sehr gute Dienste, diese lauten:
„Musterlösung“ und „Ermessensspielraum“ .

Hier gilt es, sich davon auf keinen Fall beeindrucken zu lassen, auch wenn manche Stellen im ZFA einem glauben machen wollen, es handele sich bei diesen Menschen um „Fachleute“.

Ich entschied mich, die Bewertung des Prüfungsausschusses beim Verwaltungsgericht anzufechten. Tatsächlich gab mir der Richter in den wichtigsten strittigen Punkten Recht – und zwar unter Bezugnahme auf die Fachliteratur; eben jene Quelle also, die diese „Fachleute“ vom Prüfungsausschuss zuvor noch unter Berufung auf ihren „Ermessensspielraum“ so lange so beharrlich ignoriert hatten…


Auf die Inhalte, die der ZFA bereitstellt, sollte man sich übrigens erst recht nicht verlassen. Zum einen gilt auch hier das Zauberwort „Ermessensspielraum“, zum anderen können diese Inhalte unter mysteriösen Umständen plötzlich verschwinden (und zwar genau dann, wenn diese Inhalte beim Gericht zuvor als Quelle und Beleg genannt wurden).

Dresden
08.07.2010, 21:20
@ OSA
Leider ist es so, wie Sie die Situation schildern. Antwort der PK im geschilderten Fall: egal, was Sie machen, das Ergebnis ist unanfechtbar. Weshalb sollte sich dann noch einer unserer Prüflinge "vertrauensvoll" an eine PK wenden? Noch dazu, dass ebem diese PK 40 Minuten zum Prüfungstermin zu spät kommt - und weder eine Erklärung geschweige denn Entschuldigung - Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige^^ - für notwendig hält. Somit wird wohl in Folge nur eine Klärung durch ein objektives Gremium unter Beachtung sachlicher Argumente in Frage kommen. Aber lieben Dank für die Rückenstärkung, die man leider seitens der ZFA vermisst.

Dresden
08.07.2010, 21:53
PS: Wo haben Sie die Bewertung: das heißt: schriftlich niedergelegt und mit Prozenten bewertet, erhalten? Denn normalerweise sollte jeder Prüfling sehr genau wissen, welche Kriterien nicht bzw. genau wie bewertet worden sind. Zum einen, um zu wissen, wo er ansetzen muss, zum anderen, um Argumente wie: mit der Frutiger hab ich ein Problem, die gefällt mir nicht....(!) - entkräften zu können.
Ermessensspielraum: gibt es objektive Kriterien für die Bewertung von Gestaltungen? Ja, die gibt es. Mir hat Prof. Dieter Herbst einen sehr wichtigen Rat gegeben: Bringen Sie es auf die Sachebene.... Das heißt: beurteilen Sie nach Gesetzen der Kommunikationspsychologie: Wahrnehmungs- und Gestaltgesetzen, Farb- und Formempfinden und bleiben sie objektiv. Diesen Rat hab ich mir in der Bewertung der Arbeiten meiner Schüler hinter die Ohren geschrieben und er hat mir sehr geholfen. Zum einen, weil ich dadurch die Arbeiten meiner Schüler mit Respekt betrachte - wohlgemerkt, es muss mir nicht gefallen, aber wenn er sich an die Richtlinien zur Formulierung einer Botschaft gehalten hat, ist es korrekt - und zum anderen, weil nur die Sachebene mir ein wertfreies Urteil ermöglicht. Denn auch das ist Medienkompetenz: die Kenntnis aller im Kommunikationsprozess einwirkenden Faktoren. Und da sind auch Wörter wie -Verantwortung und Courage- wichtig. Und Egoismus, Selbstdarstellung oder gar Selbstverwirklichung haben an dieser Stelle keinen Raum.

Dresden
08.07.2010, 22:39
Und ich bitte die IHK Dresden um Stellungnahme bezüglich folgender Äusserungen gegenüber Prüflingen:
sehr ironisch:...da sind Sie ja nun voll durchgerauscht...
- das ist hier keine Fahrprüfung!
" Zielgruppenananlyse - interessiert doch garnicht."
weshalb auch
" Mit der Frutiger hab ich ein Problem, die gefällt mir nicht - die Schrift interessiert doch den Kunden nicht"
(könnte das eventuell etwas mit Identifizierung zu tun haben?)
ich kann die Liste fortsetzen

Im Moment übelege ich, ob ich nicht mehr unterrichten sollte. Das wäre - zumindest für mich - der ruhigere Weg...

OSA
12.07.2010, 20:11
@ Dresden

PS: Wo haben Sie die Bewertung: das heißt: schriftlich niedergelegt und mit Prozenten bewertet, erhalten? Denn normalerweise sollte jeder Prüfling sehr genau wissen, welche Kriterien nicht bzw. genau wie bewertet worden sind.
Nach dem Erhalt des IHK-Prüfungszeugnisses habe ich Widerspruch eingelegt, daraufhin konnte ich in der IHK-Berlin meine Bewertungsunterlagen einsehen.
Im sogenannten Ergänzungsbogen sind die einzelnen Kriterien aufgelistet (Typografie, schriftliche Dokumentation, Technische Ausführung usw.), ebenso die erzielten Punkte inkl. die Punktabzüge mitsamt Begründung, die aber nur stichpunktartig und äußerst vage verfasst sind (z. B. ein nichts sagendes „völlig unzureichend“).
Die einzelnen Kriterien sind nicht das Problem – die sind ja bekannt – das Problem sind die Prüfer selbst.


Ermessensspielraum: gibt es objektive Kriterien für die Bewertung von Gestaltungen? Ja, die gibt es. Mir hat Prof. Dieter Herbst einen sehr wichtigen Rat gegeben: Bringen Sie es auf die Sachebene.... Das heißt: beurteilen Sie nach Gesetzen der Kommunikationspsychologie: Wahrnehmungs- und Gestaltgesetzen, Farb- und Formempfinden und bleiben sie objektiv.
Abgesehen von der Neigung des Prüfungsausschusses, sich mit Vorliebe hinter solchen Begriffen wie „Ermessensspielraum“ zu verstecken (was zeitweilig sogar funktionieren kann), besteht das eigentliche Problem darin, dass es auch in der Sachebene nun mal unterschiedliche Standpunkte geben kann.

Zurzeit streiten wir vor Gericht u. a. über solche Detailfragen wie „ist der Begriff Intensitätskontrast als Synonym für Qualitätskontrast ebenso ein gültiger Fachbegriff oder nicht?“. Der Prüfungsausschuss sagt beharrlich „Nein“ und verweist u. a. auf den ZFA (wobei das andere Zauberwort „Musterlösung“ zum Einsatz kommt), wogegen ich genügend seriöse Quellen vorweisen kann, die das Gegenteil belegen (u. a. das Standardwerk „Kompendium der Mediengestaltung“, ebenso eine Doktorarbeit, in denen beide Begriffe gleichwertig genannt werden, bzw. wo das vom Prüfungsausschuss als einzig gültig erkorene Begriff erst gar nicht vorkommt).

Meine Versuche, den ZFA zu einer klaren und konkreten Stellungnahme in solchen strittigen Punkten zu bewegen – immerhin beruft sich die Gegenseite ja auf den ZFA (und zwar dem ZFA einen ganz bestimmten Standpunkt unterstellend!) –, schlugen fehl; man möchte in die Bewertung dieser „Fachleute“ nicht eingreifen, heißt es dann – als ob die Gültigkeit von Fachbegriffen eine Frage von Interpretation wäre, über die der jeweilige Prüfer nach seinem persönlichen Ermessen urteilen kann.
Nach meinem gesunden Menschenverstand ist ein Fachbegriff entweder gültig (d. h. in Fachkreisen anerkannt), oder er ist es nicht- das ist doch nicht eine Frage der (wie auchimmer gearteten) Interpretation?!

Dresden
14.07.2010, 22:09
@OSA
Ich habe mir mal die vielen Beiträge durchgelesen....und finde es schon hier erstaunlich, wie sich der ZFA sanft aus der Affäre zieht...kaum gab es mal einen konkreten und wichigen Hinweis, wurde dieser gelöscht...ich weiß nicht, ob der ZFA nicht vielleicht sogar selbst an der Fachkompetenz seiner - durch ihn zugelassenen Prüfer - zweifelt...das wäre sehr schade, würde jedoch vieles erklären. Nach all dem hier Erfahren bin ich zu fogender Erkentnis gekommen: 1. ich werde nicht mehr ausbilden, da ich als ausbildender Betrieb!!!! nicht das Recht hab, die Ergebnisse einzusehen - der Prüfling darf Widerspruch einlegen, aber dieser hat nach solch einer Behandlung keine Motivation mehr. 2. Empfinde ich die Arroganz der PK als persönlichen Affront, denn das heißt für mich, dass ich seit über 20 Jahren meinen Job nicht verstehe. Und 3. werde ich meinen Schülern nunmehr sagen: keep it very simply and absolutely stupid, and be shure: they doesnt understand it...das ist bitter... Ein Rat für Ihren speziellen Fall: wenden Sie sich an die AGD - die Allianz Deutscher Designer - dort finden Sie Sach- und Fachkenntnis und Kenntnis aller rechtlichen Grundlagen. Vielleicht sollte das der ZFA auch mal tun, und sei es nur, um endlich mal konkrete Aussagen zu treffen und Courage zu beweisen
LG

Dresden
14.07.2010, 22:15
Und was Fachbegriffe angeht: ein bisschen schwanger gibt es nicht! Dazu haben wir als Medienmacher zu viel Verantwortung auf unseren Schultern ( nennt sich Medienkompetenz - wieder so ein Fremdwort ;o) )

Dresden
15.07.2010, 02:55
Das noch zum Wahrnehmungsgesetz Intesität: Gehen wir von der Definition aus: je intensiver ein Reiz ist...desto stärker wird er wahrgenommen, kann man natürlich sagen, dess ein Qualitätskontrast durchaus Bestandteil der Intensität sein kann. Nur sind es zwei verschiedene Thematiken. Denn unsere Aufmerksamkeit funktioniert anders, sie ist eben nun mal schwebender oder fokussierter Art. Das heißt: jedes Wahrnehmungsgesetz kann ein Gestaltgesetz individuell verstärken oder ausser Kraft setzen. Dort - und nur dort- setzt man an: man analysiert, erwägt und geht sensibel vor. Ich glaube, dass in Ihren Fall der Unterschied zwischen Wahrnehmung (kognitiv - für die ZFA: den Sinnen entsprechend) und den Gestaltgesetzen - denn diese sind nur eine Erklärung - nicht bewußt gemacht wurde. Daher auch die Unsicherheit auf allen Seiten. Gute Literatur gibt es übrigens zur Genüge, und das sehr klar und sehr gut.
Das soll in keiner Weise schulmeisternd oder arrogant sein, aber ein Nach-Denken wäre endlich mal angebracht.
LG