PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungszeugnis



huxe
22.07.2003, 15:35
Hallo Ihr!
ich gehöre zu den glücklichen, die nicht von ihrer firma übernommen werden können *:-/. nun muss ich mich anderweitig umschauen und bewerbungen schreiben. zu guter letzt darf ich jetzt auch noch mein ausbildungszeugnis selber schreiben (was natürlich vorteile, aber auch nachteile hat)....faules pack...grummel. hat vielleicht irgend jemand bereits eine ideale vorlage oder bereits ein ausbildungszeugnis, dass man mal als bespiel einsehen könnte?
ich habe zwar ein buch, wie man arbeitszeugnisse schreibt, aber darin sind keine beispiele für ausbildungszeugnisse enthalten. wenn ihr was wisst, bitte schreibt mir unter huxe@gmx.net. ich wäre euch sehr dankbar!

lieben gruß
huxe

Guest
04.05.2005, 16:02
hallo

ich suche das gleiche auch ein ausbildungszeugnis

hat jemand ein zeugnis vorlage weil ich muss mein zeugnis auch selber schreiben

ihr könnt mir die vorlage an : ali_salame@web.de schicken

MFG

Bigboss2003

Danke für eure antworten im vorraus ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Tanja Huckenbeck
04.05.2005, 17:15
Hallo,

eine Vorlage hab ich nicht, und da in jedem Betrieb in der Ausbildung andere Schwerpunkte gesetzt werden, bringt sie auch nicht viel.

Schau mal unter http://jobworld.evita.de/artikel/bewerbung/, da gibts bei "Arbeitszeugnisse" Musterformulierungen auch für Ausbildungszeugnisse und bewertet nach Schulnoten von 1-6 (also von "war super" bis "war grottig").

Viele Grüße
Motte

Elle Richten
04.08.2009, 14:37
muss ich das Ausbildungszeugnis selber schreiben?


Der Auszubildende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis endet (§ 16 BBiG).

Dieser Anspruch besteht bei jeder Form der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, also auch im Falle des vorzeitigen Abbruchs bzw. der Kündigung. Ein Ausbildungszeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn der Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung vom selben Betrieb übernommen wird.

Das Zeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende es nicht beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet. Vereinbarungen in denen der Auszubildende auf ein solches Zeugnis verzichtet, sind gemäß § 25 BBiG unwirksam.

Die Zeugniserstellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass es dem Auszubildenden am Tage der Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden kann, denn der Auszubildende benötigt das Zeugnis ja als Bewerbungsunterlage bei der Arbeitsplatzsuche.

Der Betrieb hat kein Zurückbehaltungsrecht für das Zeugnis gegenüber dem Auszubildenden wegen noch bestehender vertraglicher Ansprüche.

Quelle:http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Berufsausbildung/11_Ratgeber_Ausbildungsrecht/zeu_arbeitszeugnis.html

Peter Reichard
04.08.2009, 15:53
Hallo,
dass man das Zeugnis selbstschreibt ist natürlich schon alles andere als ideal und im grunde auch nicht korrekt. Denn darin steht ja auch ein Wertung deiner Tätigkeit udn das sollte der Ausbildungsbetrieb schreiben. Leider ist das wohl einigen egal und überlassen das dem Azubis selbst.

Viele Grüße
Peter