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Guest
23.01.2006, 18:42
Hallo zusammen!

Hab mal ne Frage.
Kann mir jemand erklären wie die Lohngruppen aufgeteilt sind ( angenommen mein Arbeitgeber ist bei verdi), bzw. in welche Lohngruppe würde ich fallen, wenn ich als Mediengestalter FR Beratung ausgelernt hab?
Hab ich danach die Möglichkeit in den Lohngruppen aufzusteigen?

Peter Reichard
24.01.2006, 08:28
Hi,

zunächst mal zur Klärung. Du musst bei ver.di Mitgleid sein (Gewerkschaft) udn der Arbeitgeber im Bundesverband Druck- und Medien (Arbeitgeberverband). Nur dann besteht ein Anrecht auf tarifliche Leistungen.

Nach der Ausbildung fängst du mit Lohngruppe V bzw. 95% davon im ersten Jahr an. Mit Dauer der Tätigkeit und Tätigkeitsarten kannst du »aufsteigen« in den Lohngruppen. Der Lohnrahmentarifvertrag, der die Tätigkeiten beschreibt, ist leider ziemlich veraltet. Frag für genaue Zahlen am besten bei ver.di vor Ort nach.

Viele Grüße
Peter

Guest
24.01.2006, 13:53
Danke!

Das würde also bedeuten, dass ich nach der Ausbildung 2096 € verdienen wuerde.
Ich hab auch gehort, dass sich dieses Anfangsgehalt jaehrlich beziehungsweise in regelmaeßigen Zeitabstaenden erhoeht.
Weißt du diesbezueglich zufaelligerweise auch etwas?

Jacob
24.01.2006, 14:46
Hallo Streamsurfer,

schon mal was von Tarifverhandlungen gehört? Beim Tarifabschluss zwischen bvdm und ver.di im vergangenen Jahr wurde für 2005 eine jährliche Einmalzahlung von 340 Euro vereinbart und ab 1.4.2006 eine Gehaltserhöhung von 1%. Laufzeit bis 31.3.2007. Dann wird wieder neu verhandelt. Dieses und viele andere Einzelheiten zu den Tarifverhandlungen 2005 sind nachzulesen unter: http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-266575C6/hbs/hs.xsl/57722_37072.html

Guest
24.01.2006, 16:55
Hallo,

danke für die schnelle Antwort, aber ich nicht tarifliche Erhöhungen durch die Gewerkschaft gemeint, sondern eher regelmäßige Erhöhungen die sich an der Berufserfahrung messen. Als Beispiel hab ich das hier gefunden (in einem anderen Forum):

Gehaltsgruppe IV
im 1. Jahr der Tätigkeit 2.171
im 2. Jahr der Tätigkeit 2.333
im 3. Jahr der Tätigkeit 2.499
nach dem 3. Jahr der Tätigkeit 2.684

Ich weiß nur leider nichts mit diesen Zahlen anzufangen. Sollen sich zwar auf tarifliche Mediengestalter beziehen, dieses Gehalt ist aber trotzdem ein anderes wie das von Verdi ausgeschriebene?

Peter Reichard
24.01.2006, 17:16
Hallo,

mit den Zahlen kann ich auch nichts anfangen, da unklar ist was die Quelle ist, worauf sie sich beziehen etc.

Grüße
Peter

Jacob
25.01.2006, 10:28
Auch eine solche Staffelung kann tariflich geregelt sein, bei Angestelltengehältern in der Druckindustrie ist das beispielsweise üblich.

Guest
25.01.2006, 13:53
Hallo Anette,

würde das heißen, dass man sich nicht 100%ig nach den verdi Tarifen richten kann, auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei verdi sind?
Gibt es vielleicht Daten zu solchen Verträgen im Internet?

Jacob
25.01.2006, 14:18
Hallo,

doch, natürlich kann man sich danach richten. Nur sind die Tarifvereinbarungen nicht überall gleich. Man muss sich von jeweiligen ver.di-Bezirk die Tarifvereinbarungen zukommen lassen.