Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Verkauf von Nutzungsrechten

  1. #1
    Registriert seit
    22.02.2005
    Ort
    Beiträge
    0

    Standard Verkauf von Nutzungsrechten

    Hi,
    arbeite freiberuflich unter anderem als Webdesignerin. Ein Kunde, dessen Website ich komplett erstellt habe und ständig aktualisiere möchte nun evtl. zu einem anderen (günstigeren)Anbieter wechseln. Wie steht es da mit der Überlassung, bzw. dem Verkauf der Nutzungsrechte an der Site? Kann ich eine Pauschalsumme verlangen - die Site also quasi "verkaufen" und wenn ja zu welchem Preis? Der Kunde und ich haben diesbezüglich nie einen Vertrag abgeschlossen - es wurde damals von Kundenseite nur das anfänglich von mir erstellte Angebot zur Erstellung der Site unterschrieben.
    Danke im voraus für eine Antwort!

  2. #2
    Registriert seit
    01.06.2001
    Ort
    Offenbach
    Beiträge
    1.377

    Standard Re: Verkauf von Nutzungsrechten

    Hallo,

    du kannst schlecht im Nachhinein ein Honorar für die Nutzungsrechte verlangen, die hast du ja automatisch durch den ersten Auftrag vergeben - auch wenn nicht ausdrücklich festgeschrieben wurde wie der Umfang der Nutzungsrechte ist.
    Solche Dinge immer gleich im Vertrag festschreiben!
    Das unterschriebene Auftrag entspricht einem, wenn auch nur sehr rudimentären Vertrag. Auch im Angebot immer bereits die Nutzungsrechte erwähnen.

    Weietre Tipps zum Thema findest du unter: www.mediafon-ratgeber.de

    Peter

  3. #3
    Guest Gast

    Standard Re: Verkauf von Nutzungsrechten

    Hallo Peter,

    wenn du mit der Auskunft nur nicht falsch liegst! So einfach kann der Kunde nicht mit einer gestalteten Seite zu einem neuen Dienstleister wechseln. Die Urheberrechte bleiben, und das Nutzungsrecht ist nicht automatisch für alle Fälle und immer weg! Bitte dringend bei mediafon nachfragen!!! Diese kommen immer wieder vor, und viele Kreative unterschätzen ihre Urheberrechte und verschenken dadurch Geld!!

    Kalle

  4. #4
    Registriert seit
    01.06.2001
    Ort
    Offenbach
    Beiträge
    1.377

    Standard Re: Verkauf von Nutzungsrechten

    Hi,

    klar bleibt das urheberrecht beim Designer. Wenn aber keine Nutzungsrechte festgeschrieben wurden ist es recht schwierig und meist nur gerichtlich zu klären. Die Urteile sind zu dem von Richter zu Richter sogar unterschiedlich.

    Man kann die urheberechtnennung natürlich verlangen und zudem auch einen Schutz vor Veränderung verlangen.
    http://www.mediafon.net/mediafon2004...600&lang=1

    Das ganze bezieht sich aber auf Kunstwerke und klassische designleistung und leider ist die rechtssprechung heut zu age immer noch so, dass Webdesign oft als Programmierung angesehen wird.

    Rechtlich kann man da sicherlich noch einige mit Hilfe eines Anwaltes herausholen, dafür sollte man dann aber zumindest eine rechtsschutzversicherung haben sonst wir de sehr teuer.

    @ Kalle: Habe auch nicht gemeint, dass so einfach mal gewechselt werden kann, sondern nur, dass eine nachträgliche Nutzungsrecht abrechnung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, die ich hier aus der Ferne erst mal nicht sehe.
    http://www.mediafon.net/mediafon2004...=40e5657b6a5c6

    tschau
    Peter

  5. #5
    Registriert seit
    01.06.2001
    Ort
    Offenbach
    Beiträge
    1.377

    Standard Re: Verkauf von Nutzungsrechten

    So habe noch etwas weiter recherchiert:

    Wenn es sich bei den Aktualisierung um geringfügige handelt, wie etwa neue Termine, neue Preisen so sind diese unter diesen Bedingungen erlaubt.
    Greift die Aktualisierung jedoch in das Design ein, so ist das nicht erlaubt.

    Am besten eine gütliche Einigung versuchen und für diese zusätzliche Nutzungs ein Honorar vereinbaren.

    Für konkrete Fragen kannst du dich auch immer an die mediafon Hotline wenden: www.mediafon.net

    Peter

  6. #6
    Registriert seit
    19.06.2003
    Ort
    Ahlen
    Beiträge
    0

    Standard Re: Verkauf von Nutzungsrechten

    Hi

    so halte ich es:

    wenn im Vertrag das Nutzungsrecht nicht explizit angesprochen wurde (was zimelich nachlässig ist), wird normalerweise von einem einfachen Nutzungsrecht ausgegangen, welches aber in der regel an den vertrag mit dem Urheber gebunden ist.

    Ein uneingeschränktes nutzungsrecht muß in der regel explizit vom kunden erworben werden.

    kompetente hilfe gibt es im usenet: de.soc.recht.marken+urheber

    auch zu lesen über google:

    http://groups.google.de/groups?hl=de...rken%2Burheber

    so long
    Ole
    (8-)>


Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •