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Thema: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

  1. #1
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    Standard Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Huhu ihr,

    ich wollte euch mal fragen, was ihr so im ersten Lehrjahr so an gehalt bekommt. da es ja leider so aussieht, dass es dort schon erhebliche Unterschiede gibt...

    und peter...
    wird eigentlich jede fachrichtung gleich "gut" bezahlt oder gibt es in den fachrichtungen auch in hinsicht der gehaltsklassen unterschiede ? das würd mich mal interessieren...

    so long
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    Nicht wir sind es die Erfahrungen machen, die Erfahrungen sind es die uns machen...

  2. #2
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    Standard Re: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Hi,

    zumindest die tarifliche Festlegung ist für alle Fachrichtungen gleich. Da wird kein Unterschied gemacht. Wie das dann die Betriebe handhaben, die erst gar nicht an den tarifgebunden sind kann ich nicht nachvollziehen, vermute aber, dass es auch dort gleich gehandhabt wird, jedoch meist ein vielfaches unter dem Tarif.

    Tschau
    Peter

  3. #3
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    Standard Re: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Der "Orientierungs-Tarif" ist doch der Tarif der Druckindustrie oder irre ich mich da jetzt? Kannst du mir noch mal sagen wie der ungefähr aussieht ?

    Und noch eine Frage...
    Was sollte man bei einem Bewerbungsgespräch antworten, wenn man nach einem gewünschten (vorstellbaren) Jahresgehalt gefragt wird ? Muss man bei dieser Frage brutto oder netto denken ?

    so long
    creative
    dreams
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  4. #4
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    Standard Re: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Hi,
    die Infos zum Tarif findest du hier:
    http://www.mediengestalter2000plus.d...erguetung.html

    In einem gespräch für eine AUsbildung wirst du so gut wie nie nach deinen Gehaltsvorstellung gefragt. Und ambesten - falls doch - sagst du einfach dazu "Brutto" oder "Netto".

    Peter

  5. #5
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    Standard Re: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Hallo, bin ganz neu hier.
    Eine Frage: Was bedeuten die Lohngruppen V, VI und VII?
    Gruß Gerrie

  6. #6
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    Standard Re: Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr ?

    Hi,
    Lohngruppen werden nach Tätigkeiten unterschieden, die im Manteltarifvertrag festgelegt sind.
    Lohngruppe V entspricht dabei 100% des facharbeiter Wochenecklohns, der dann zur Berechnung des monatlichen Lohns gilt.
    Lohngruppe VI sind 110%, Lohngruppe VII sind 120 %.

    Peter

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