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Thema: Impressumspflicht auf Internetseiten

  1. #1
    Guest Gast

    Standard Impressumspflicht auf Internetseiten

    Hallo zusammen,

    aktuell hatten wir einen Gästebucheintrag auf eine unserer Internetseiten. Hier hat ein 'Gast' eingetragen, dass ein Impressum auf jeder Seite sofort ersichtlich sein muss und nicht, wie wir es auf allen unseren Seiten haben, als ein Unterpunkt im Bereich Kontakt.

    Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? ???

    Wäre wirklich dringen...Cheffe stresst, weil er keine Strafe zahlen will .

    Liebe Grüße,
    Dana.

  2. #2
    Guest Gast

    Standard Re: Impressumspflicht auf Internetseiten

    Wen es interessiert...hab da schon selbst was gefunden:

    http://www.beckmannundnorda.de

    Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. Weitere Einzelfragen sind ebenfalls umstritten. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass z.B. bei Framestrukturen alle Unterseiten einer Internetpräsenz mit einem entsprechenden Link versehen sein müssen, wenn sich diese auch ohne Mainframe laden lassen. Dies ist m.E. falsch, da Unterseiten einer einheitlichen Internetpräsenz nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Wer alle Risiken ausschließen möchte, sollte ein entsprechenden Link in der Navigationsleiste integrieren und zusätzlich jede Unterseite mit einem entsprechenden Verweis versehen.

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