Re: Zulassung im Sonderfall - Prüfung als "Externe
Hallo Marcel,
in der Musterprüfungsordnung, auf deren Grundlage die einzelnen Kammern eigene Prüfungsordnungen erlassen heißt es im § 9:
(2) "Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist (6 Jahre), in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargestellt wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Also, Sie brauchen entweder 6 Jahre Berufserfahrung oder die Nachweise, dass Sie "fit" sind. Fragen Sie soch mal ganz konkret bei Ihrer zuständigen Kammer nach. Dort kann man Ihnen auch evtl. Prüfungsvorbereitungskurse empfehlen.
Übrignes bieten solche Kurse auch die Verbände Druck und Medien an. Schauen Sie soch mal unter folgendem Link:
http://www.bildung-point.de/
Viel Erfolg,
Anette Jacob
Anette Jacob
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
Druck und Medien
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