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Thema: Umschulung, SGBII und HartzIV

  1. #1
    Guest Gast

    Standard Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo@all!
    so, nachdem ich nach langem Warten nun gestern einen Termin bei einer mir zugewiesenen "Fallmanagerin" hatte um darzulegen, dass es für mich (29J., ohne Berufsabschluß, Studium ohne Abschluß) recht sinnvoll sein könnte einen Berufsabschluß in Form einer Umschulung zu erlangen um in Zukunft meinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, bin ich doch recht ernüchtert - um nicht zu sagen am Boden zerstört.

    Das Gespräch wurde nach kurzem Geschwafel über Umstellungen i.A., SGBII und Amtsanweisungen schnell in eine Richtung gelenkt in dem mir klar gemacht wurde, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung gäbe.
    Stattdessen soll ich nun nächste Woche nochmal kommen um ein sogenanntes "Profiling" meiner "Berufserfahrungen" zu erstellen (welche sich im übrigen auf unqualifizierte Aushilfsjobs beschränken). Dies soll geschehen, so laut Fallmanagerin um mich mit gezielten "Trainingsmaßnahmen" (konnte sie nicht genauer definieren) "zu fördern" und fit für den Arbeitsmarkt zu machen (müde-verzweifeltes Lächeln). Ergänzend faselte sie was von Haushaltshilfe und Wachschutz. Letzteres hat sie dann zum Glück doch selbst eingeschränkt, da da Männer vielleicht doch geeigneter seien. Das macht Ersteres aber nicht Verlockender.
    Es folgten verzweifelte Versuche meinerseits ihr klar zu machen, dass ich mich durch diesen Niedriglohnsektor schon während meines Studiums erfolglos gewühlt habe. auch hier 40 Bewerbungen auf eine Stelle (Die Löhne hier in Berlin liegen dann so bei 6 Eur im Schnitt) und damit mehr schlecht als recht leben konnte was schließlich zwangsweise zum Abbruch des Studiums führte (ca. 1,5 Jahre her).

    Kennt sich hier denn irgendjemand aus wie das nach den ganzen Veränderungen nun mit Umschulungen gehandhabt wird? Kann ich von rechtlicher Seite her irgendwas machen?
    Wie sind eure Erfahrungen mit den Ämtern? (Oder hab ich einfach nur Pech gehabt - mit meiner Fallmanagerin, die nicht gerade einen kompetent/intelligenten Eindruck macht).
    Bleibt mir mit 29 J., weitreichenden Fähigkeiten und Kompetenzen nichts weiter übrig als mein Dasein als Hilfsarbeiterin zu fristen?
    Kann das alles bittere Realität sein?? :-/
    Ich frage das, da doch trotz relativ schlechter Arbeitsmarktlage für Mediengestalter/innen nach wie vor Umschulungsmaßnahmen durchgeführt werden. Und in meinem Fall sieht es eben tatsächlich nicht so rosig aus was vorzeigbare Fachqualifikationen betrifft um auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die letzten Woche hab ich bei sämtlichen Bildungsträgern sog. Eignungstests erfolgreich gemeistert - soll das alles umsonst gewesen sein??!

    Ich freu mich über jede Antwort und Info!!!





  2. #2
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo,

    ich kann dir nur einen Rat geben. Versuch es auf dem Wege eine Reha zu machen. Da hast Du die besten Chancen um eine Umschulung zu bekommen.
    Wenn du so verzweifelt bist kann das auf dauer krank machen. Verstehst du :

  3. #3
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    hallo kara,du hast eine fallmanagerin,ich nach fast 2 jahren hab mittlerweile die 5.!!!alle gleich "kompetent" rechtliche ansprüche hab ich auch keine,erst nach 4 jahren arbeitslosigkeit hab ich als gelernter tischler anspruch auf eine umschulung.weißt du wo ich nach 3jahren hartzIv bin...?ich bemühe mich um lehrstellen,da ich als auszubildener immer noch mehr bekomme als mit algII.aber lehrstellen werden bevorzugt an schulabgänger vergeben .bin ebenfalls 29,verh.und hab eine5jährige tochter.da meine frau ab august im anerkennungsjahr als heilerziehungspflegerin einiges verdienen wird,werde ich wohl auch kein algII bekommen...wir werden wohl als geringfügige enden ?!tut mir leid,dass ich dir nicht helfen kann

  4. #4
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo Kara
    ich habe in einem anderen Beitrag schon einige Anmerkungen zur Förderproblematik der Arbeitsagenturen/ Jobcenter gemacht:
    Deshalb hier nur der link dorthin:
    [quote author=gege link=board=umschul_situation&num=1069145056&am p;start=0#14 date=03/02/05 um 15:43:25]

    Gruß
    gege

  5. #5
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallöchen :-)

    Also, ich bin selber Arbeitsvermittlerin in einer Arbeitsagentur und kenne mich mit den Gesetzen daher sehr gut aus. Ich muss leider immer wieder feststellen, dass meine Kolelgen es nicht schaffen die Arbeitslosen zu motivieren und ihnen neue Wege aufzuzeichnen. Jedoch hat die Fallmanagerin in dem Punkt Recht, dass es so gut wie keine Umschulungen gibt. es sei denn es handelt sich um ein Reha- Fall oder du bist unter 25 Jahre alt. Ansonsten musst du dies selber finanzieren. Aber in deinem Fall kommt ja keine Umschulung, sondern ein Berufsabschluß in Betracht. Ich würde mich an deiner Stelle mit der VHS in Verbindung setzen, diese haben recht günstige Angebote- gerade weil du ja arbeitslos bist.
    also wie gesagt , einen rechtlichen Anspruch auf Umschulung oder für den Erwerb eines Abschlusses hast du leider nicht.

    Liebe Grüße

  6. #6
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    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Arbeitsvermittler und Fallmanager - Jugendliche die keine Lehrstelle gefunden haben oder ihre Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen nicht beenden konnten brauchen Hilfe.
    Eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit wäre z.B. die Umsetzung von Umschulungen. Aber wie in der gesamten Republik wird ja an der Bildung und Ausbildung gespart. Die Möglichkeit einen Berufabschluß zu machen und sich dann auf den 1. Arbeitsmarkt zu werfen.
    Vielleicht kann die Bundesdagentur in Zukunft auch weniger für eine Logoentwicklung ausgegeben und dafür ca. 2-3 Umschulungen finanzieren.

  7. #7
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo!

    Ich muß da auch mal was zu sagen. Bin selber seit einam Jahr arbeitslos und kämpfe mich auch mit dem Hartz IV rum. Erstens: Vom Arbeitsamt habe ich noch nicht ein einziges Stellenangebot bekommen bisher. Meine Bewerbungen meinerseits in alle Richtungen (als gelernte, examinierte MTA) laufen nur ins Leere.
    Ich habe vor einem Jahr beim Arbeitsamt schon gesagt, ich würde auch etwas anderes machen, kein Problem. Es wurde mit dann von dem "netten" Herrn als Wankelmütigkeit ausgelegt. Was denn nun? Sollen wir jetzt flexibel sein oder nicht?
    Frei nach dem Motto: Wir nehmen uns das so, wie wir das brauchen, die Arbeitslosen sind eh der unterste Abschaum. Man kann es denen nicht recht machen. ???

  8. #8
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    So, jetzt ist der Wahlkampf auch gewesen und dasErgebnis spiegelt die Situation im Lande wieder. Gibt es denn tatsächlich keinen Rechtsanspruch auf Ausbildung, wenn diese noch nicht vorliegt ? selbst bin in ähnlicher Situation, Studium abgebrochen, 36, keine Ausbildung, nur jobs so um die 5 Euro usw. Lebe seit Jahren von Hartz IV und habe extreme Existenzängste. Wirtschaftlich bankrott würde ich gerne eine Ausbildung zum Erzieher machen, um endlich einen beruf zu erlernen, mit dem ich mich identifizieren kann. Die Schule wäre kostenlos, als Umschulung bekomme ich das nicht durch. Bin auch verzweifelt über diese soziale Kälte.
    :-/ gruß

  9. #9
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    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo,
    ich habe es geschafft eine Umschulung zu machen, allerdings hatte ich das Glück ein REHA Fall zu sein, aber das hat die verschiedenen Damen und Herren vom Arbeitsamt nicht daran gehindert mir ständig neue Steine in den Weg zu legen. Angefangen vom Verschwinden meiner Akte bis hin zum Verschleppen der Genehmigung der Maßnahme, das hat allerdings meine Mitstreiter auch betroffen. Nach einem nervenzerstörenden Kampf mit dem Arbeitsamt, der mit einem Anruf in Nürnberg (bei den bossen) geendet hat, habe ich dann doch endlich anfangen können. Ich war damals nur ein Mensch zweiter Klasse, und jetzt, nach der Umschulung (ich habe noch keinen Job und empfange leider Hartz IV), bin ich wieder Mensch zweiter klasse. Dabei brauchen die Angestellten der Arge die Nase nicht zu Hoch tragen, denn sie sind auch nur nackt unter der Kleidung. Man wird von denen behandelt, als wolle man nicht arbeiten, aber wie wir es ja wissen, ist es nicht leicht einen Job zu finden. Ich habe die erfahrung gemachtt, dass die Damen und herren des hießigen Arbeitsamtes es sich sehr leicht machen. Hauptsache, sie können ihre Pausen rechtzeitig antreten und haben dazwischen noch etwas Zeit mit den Kollegen zu tratschen.. Jedesmal wenn ich aus dem Laden raus bin muss ich mich irgendwie abreagieren, um nicht in die luft zu gehen. Beim letztenmal hat mir doch einer von denen erzählt, dass sie zu wenig Leute hätten. ich habe ihm den Tipp gegeben, mal auf den Flur zu schauen, da waren genug Arbeitswillige (ich übrigens auch), aber er meinte nur, dass man die ja erst mal schulen müsste. Da kann ich nur den kopf schütteln. :

  10. #10
    Guest Gast

    Standard Re: Umschulung, SGBII und HartzIV

    Hallo,

    ich leite in Berlin ein Institut der beruflichen Bildung. Wir bieten seit Jahren Umschulungslehrgänge im Bereich Mediengestaltung an. Nach meiner Erfahrung ist es derzeit sicherlich nicht leicht aber dennoch möglich einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zu bekommen.
    In Berlin werden Umschulungen seit einiger Zeit nur noch "im Einzelfall" gefördert, doch ist es auch in diesem jahr für uns möglich gewesen eine entsprechende Umschulung zu beginnen.
    Entscheidend für die bewilligung beim Jobcenter oder ArbeitsAgentur sind aus meiner Sicht, ob die Umschulung tatsächlich zwingend nötig ist, um eine Arbeitsmarktintegration auf Dauer zu ermöglichen (sollte bei ungelernten Menschen eigentlich immer so gesehen werden, wenn sie für den gewünschten beruf geeignet sind). Außerdem sollten gute Chancen auf Arbeitsaufnahme im Anschluss vorhanden sein. (Kann nur im Einzelfall nachgewiesen werden -allgemeine Aussagen zum Arbeitsmarkt reichen nicht). Hinweise auf fehlendes Geld oder ähnliches sind nicht zulässig. (schriftlich geben lassen - Widerspruch) .
    In jedem fall sollte die Umschulungsabsicht sehr ernsthaft vorgetragen werden, ein möglicher Umschulungsträger nachgewiesen werden und wenn nötig ein zukünftiger Arbeitgeber kontaktiert werden.
    Ausdauer und Durchsetzungsvermögen sind entscheidend (Briefe an Petitionsausschüsse und Abgeordnete haben schon Wunder bewirkt).

    gerhard gerstenmaier - gpb berlin

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