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Thema: AP Redaktion

  1. #1
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    Standard AP Redaktion

    Hallo Leute, ich hab bald die praktische Abschlussprüfung und noch eine wichtige Frage zu klären:
    In der Aufgabenstellung steht der Text darf redaktionell nicht verändert werden.
    Der Titel ist "Kollektion 'summer zero eight'" und der Untertitel "Hairytrends setzt Trends für Hair & Styling".

    Wenn ich jetzt auf dem Umschlag nur "Hair & Styling" schreibe habe ich dann den Text redaktionell verändert??

    Danke im Vorraus

  2. #2
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    Hallo,

    ja, das ist meiner Meinung nach eine ganz klare redaktionelle Veränderung. Der Kunde hat seinen Text doch klar vorgegeben. Hier würde ich mich dran halten.

    Gruß,
    Anette Jacob
    Anette Jacob
    Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
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  3. #3
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    Hallo Frau Jacob,

    danke führ Ihre Antwort, eine Frage habe ich dennoch, darf man den die Reinfolge der Texte ändern oder muss es dann strengent so ablaufen wie es ist. d.h. nacheinander?
    Den es ist auch nich vorgeschrieben wo der Titel und Untertitel stehen muss, auf der Vorderseite oder Innendrin

    Danke im Voraus

  4. #4
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    Hallo,

    ich würde sagen, dass auch eine inhaltliche Texumstellung eine redaktionelle Änderung ist. Würde ich in der Prüfung nicht machen.
    Ein Titel kommt auf die Titelseite, und der Untertitel heißt so, weil er unter den Titel kommt. Was willst du mit dem Titel auf den Innenseiten?

    Viele Grüße
    Tanja

  5. #5
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    Dazu hätte ich auch noch eine Frage:

    Dass der Text nicht verändert werden darf (auch bei uns Operatern) ist ja klar.

    Aber wie sieht es aus mit z.B. Bindestrichen und Satzzeichen?
    Im vorgegebenen Text sind an einigen Stellen Bindestriche, die, wenn man den Text anders setzt, z.B. die Adresse statt in einer Zeile in mehreren, überflüssig werden.

    Darf man die dann entfernen?
    Müßte ja gehen...

    MfG, das *feenchen*

  6. #6
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    Hallo,

    ich persönlich würde sagen, dass man die Gedankenstrich (keine Bindestriche) beim mehrzeilgen Satz der Adressen weglassen muss, sonst sieht es ja ganz seltsam aus.

    Ob das der örtliche Prüfungsausschuss auch so sieht kann ich natürlich nicht sagen. Am besten fragst du dort direkt nach.

    Viele Grüße
    Peter

  7. #7
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    dazu stellt sich mir gerade auch eine Frage...

    Fällt eine Textgliederung in mehreren Absätzen auch unter "redaktionelle Änderung"?
    Wer aufhört zu werben, kann genauso gut die Uhr anhalten um Zeit zu sparen.

  8. #8
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    Hallo,

    da die Textgliederung vom Autor nach inhaltlichen Gesichtspunkten vorgenommen wird, fällt eine andere Absatzaufteilung meiner Meinung nach unter redaktionelle Änderung.

    Um sicherzugehen, frag aber am besten den Prüfungsausschuss.

    Viele Grüße
    Tanja

  9. #9
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    Redaktionelle Änderung bezieht sich ausschließlich auf textliche Änderung. Selbstverständlich können Absätze neu gegliedert werden etc. Schließlich soll der Text entsprechend in der Gestaltung platziert werden.
    Anette Jacob
    Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
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  10. #10
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    Danke

    Wieso sind eigendlich die Abgabetermine so underschiedlich?

    Meine Kollegen haben an der IHK Bayreuth die Prüfungsunterlagen bereits am 18.5 bekommen ich erst am 24.5 IHK Coburg

    ich hatte gestern im Betrieb praktische AP die Kollegen müssen erst am 23 nach deren Auskunft abgeben.....
    Wer aufhört zu werben, kann genauso gut die Uhr anhalten um Zeit zu sparen.

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