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Thema: Arbeitsstunden - Azubi

  1. #1
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    Standard Arbeitsstunden - Azubi

    Hallo zusammen,

    muss ein Azubi z.b Mediengestalter 40 Stunden die Woche arbeiten? Oder kann er auch z.B Halbtagsarbeiten? Habe mal mit bekommen das es abhängig ist von der Agentur.

  2. #2
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    Standard

    Hallo Diamond2008,

    in der Regel ist Ausbildung eine Vollzeittätigkeit. Ob nun 35 oder 40 Wochenstunden ist Tarifangelegenheit bzw. Vertragssache.

    Im neuen BBiG (Berufsbildungsgesetz) wurde allerdings auf Teilzeitausbildung in Ausnahmefällen eingegangen, siehe §8, Abs. 1
    Hier heißt es "bei berechtigtem Interesse", was soviel heißt wie Ausnahmen bei Kindererziehung bei Alleinerziehenden, Pflege eines Angehörigen oder übermäßige Belastung bei behinderten Auszubildenden.

    Sonst sind keine Ausnahmen vorgesehen.

    Gruß, Anette Jacob
    Anette Jacob
    Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
    Druck und Medien

  3. #3
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    Standard Überstunden?

    Passt n bisschen zum Thema, hoffe ich :-)

    Wie sieht es aus mit Überstunden? Soweit ich weiß sind ja für einen Azubi überhaupt keine Stunden vorgesehen. Welche Regelung gibt es hier?

  4. #4
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    Standard

    Hallo,

    hier ist, sofern es keine tarifliche Regelung gibt, das Arbeitszeitgesetz zuständig. Demnach sind auch für Auszubildende über 18 Jahre im Schnitt eines Kalenderhalbjahres 8 Stunden pro Tag vorgesehen, wovon an einzelnen Tagen nach ober oder unten abgewichen werden kann. (Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist die Arbeitszeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.)
    Höchstens zulässig sind 10 Stunden pro Tag, außer es gibt außergewöhnliche, nicht planbare Notfälle, »die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen«. Also, es muss schon was Dramatisches vorliegen (kompletter Serverausfall über Stunden bei einem wichtigen Auftrag etc.). Aber auch in dem Fall muss die Zeit an einem anderen Tag/Tagen wieder ausgeglichen werden, so dass man im Schnitt wieder auf die 8 Stunden kommt.

    Bei diesen ganzen Regelungen sollte meiner Meinung nach aber berücksichtigt werden, dass Auszubildende in erster Linie zur AUSBILDUNG beschäftigt werden und daher nicht regelmäßig Überstunden anfallen sollten.

    Viele Grüße
    Tanja

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