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Tarife, wer hat recht??
Ich habe eine lehrstelle als mediengestalter in gest. und technik.
in meinem ausbildungsvertrag steht dass ich im 1. lj 500 € bekomme. ich habe aber mich davor mich schon erkundigt, das man als durchschnitt ung. 772€ bekommt.(laut Liste der DAV)
habe mich dann bei der Ihk erkundigt, und diese haben mir zugeschichtert,das auch wenn man keinem arbeiterverband angehören oder sonst wo auch, dass man sich an an diesen durchschnitt halten muss, aber man kann bis zu 20% davon abweichen (das wären dann immer noch 618 €)
mir wurde zugesichert, dass die Ihk nicht unterschreibt bzw. mich einträgt, wenn das nicht geändert wird, da der Gehalt ja weit unter 20% liegt.
Nun hab ich vor einer woche den vertrag von der Ihk unterschrieben und bestätigt zurückbekommen, obwohl die mir das alles erklärt haben das der gehalt nicht stimmt od. teilweise veraltet ist und ich anspruch auch mehr hätte!!.
mir kommt das alles zeimlich seltsam vor, erst sagen die bei der Ihk nein, wir können nicht bei dem gehalt unterschreiben, es muss was geändert werden.
Uns dannunterschreibt und bestätigt die Ihk das, dass alles stimmt!!
wie viel verdient ihr denn so in den einzelnen lehrjahren??weiß halt nicht wen ich ernsthaft glauben soll
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Was meinst Du mit DAV? Den Deutschen AlpenVerein?
Sehn wir mal ab davon, dass die Betriebe, in denen Mediengestalter ausgebildet werden, zu den unterschiedlichsten Branchen gehören - und dann natürlich der Tarifvertrag der jeweiligen Branche gilt, ggf. abzüglich der 20% - und nicht das was der Arbeitgeberverband als Mittel seiner Mitgliedsbetriebe darstellt (Der Deutsche Arbeitgeberverband ist meines Wissens nirgends Tarifpartner).
Die IHKs schlucken auch oft genug "Kröten" um Lehrstellen zu besetzen - wenn der Betrieb sagt "Wenn Ihr nicht unterschreibt gibt's eben keine Lehrstelle" unterschreiben die so ziemlich alles.
Ganz brutal ausgedrückt: Du mußt wissen, was Dir die Lehrstelle wert ist. Wenn die IHK nicht unterschreibt, weil die Vergütung zu gering ist, dann hat weder die IHK noch dein Ausbildungsbetrieb davon einen Schaden, sondern Du bist derjenige, der ohne Lehrstelle dasteht. Im Ausbildungsvertrag stand es ja wohl so drin, als Du unterschrieben hast!
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Geändert von Pseudomage (02.01.2010 um 18:32 Uhr)
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ist der chef nicht dazu verpflichtet den tariflohn -20 prozent zuzahlen? und was kannan machen, wenn der vertrag unterschrieben ist , man aber stark unter dem lohn liegt? einklagen???? dann verliert man sicher den ausbildungsplatz...
mmhhh...hat man überhaupt eine chance das geld zu bekommen?
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Erst mal ist er nur verpflichtet das zu zahlen, was im Ausbildungsvertrag steht. Wenn Du der Meinung bist, das ist sittenwidrig, wirst Du wahrscheinlich klagen müssen.
Wie sich die Klage auf das Weiterbestehen deines Ausbildungsverhältnisses auswirkt . . . tja, rein rechtlich erst mal gar nicht.
Wie es praktisch aussieht, ist ne andere Frage, die Du Dir selber am besten beantworten kannst. Mal ganz abgesehen davon, dass Klagen während der Probezeit immer eine schlechte Idee sind und Du andererseits u.U. vom Gericht gefragt wirst, weshalb Du den Vertrag unterschrieben hast, wenn Du die Vergütung als sittenwidrig empfindest.
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