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Thema: unklar " Lösungsvorschlag "

  1. #1
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    Standard unklar " Lösungsvorschlag "

    Verordnung: Neue Verordnung
    Prüfung: Dezember
    Prüfungsteil: Praktisch 1


    Hallo,

    was genau ist unter einem Lösungsvorschlag zu verstehen ?
    unter den Prüflingen kursieren derzeit 2 unterschiedliche Aufgabenansätze:

    1. (überwiegt)
    Scribbels + Erläuterung in form eines Konzepts.

    2.
    Fertige (finale!!!) Screens (ausgedruckt) mit einer 2 seitigen Erklärung.


    Was soll abgegeben werden ?

  2. #2
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    Hallo,

    um welche Fachrichtung geht es denn?

    Viele Grüße
    Peter Reichard

  3. #3
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    Gestaltung und Technik

  4. #4
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    Hallo,

    da es um die Konzeptionsphase geht sind »Entwurfsmuster des Internetauftritts« abzugeben, im Teil b) dann erst »Ausdrucke (farbig, zweifach) der gestalteten Screens ohne Browserleisten auf DIN A4«.

    Also ich finde das sehr eindeutig und klar.

    Viele Grüße
    Peter Reichard

  5. #5
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    Wir sollen einen Lösungsvorschlag abgeben, auf der Rückseite wird der Lösungsvorschlag mit einem Dummy oder einer Bildschirmpräsentation gleichgestellt.

    Laut Wiki wird ein Dummy als Attrappe definiert, welche wiederum optisch im Idealfall nicht vom Original abweicht.


    Was mich auch zum grübeln gebracht hat sind die Bewertungsfaktoren:

    in Teil a wird die Gestaltung bewertetm in Teil b die Realisierung.
    wie soll in Teil a die Gestaltung bewertet werden, wenn keine Screens vorliegen ?

    In dem Aufgabenblatt werden

    Entwurf des Internetauftritts
    Arbeitsplanung
    Lösungsvorschlag
    Konzept
    Dokumentation zur Gestaltung

    Verwendet.

    Abgegeben werden soll jedoch nur der Lösungsvorschlag und der Arbeitsplan.



    Liege ich richtig wenn ich ein Konzept ( deutlich mehr als 2 Seiten ) mit allen Punkten der Dokumentation sowie Standardpunkte wie Zielgruppenanalyse, Ziele,.... sowie Scribbels abgebe ?

    Gefordert ist ja immerhin ein Dummy wie z.b. eine Bildschirmpräsentation...

    der Begriff "Entwurfsmuster einer Internetseite" ist ja auch nicht wirklich eindeutig und gebräuchlich
    http://www.google.de/search?hl=de&so...meta=&aq=f&oq=
    Geändert von notyyy (14.12.2009 um 16:12 Uhr)

  6. #6
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    Hallo,

    ich kann die Verwirrung nicht so recht nachvollziehen.

    »Abgegeben werden soll jedoch nur der Lösungsvorschlag und der Arbeitsplan.«

    Diese Ausschließung findet sich jedoch beim Teil a) gar nicht so, da steht doch ausdrücklich, dass auch die Dokumenattion des Gestaltung abzugeben ist.

    Neben finalen Screens gibt es ja noch die Möglichkeit via analoge oder digitale Skribbles die Gestaltung darzustellen und das Konzept zu illustrieren, auch hier sehe ich kein wirkliches Problem.

    Für Detailfragen, was der jeweilige Prüfungsuasschuss erwartet, bietet sich an, sich auch an diesen vor Ort zu wenden.

    Viele Grüße
    Peter Reichard

  7. #7
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    Auf dem beiliegenden Zettel der IHK steh, dass die konzeptionelle Phase mit der Erstellung eines Lösungsvorschlages mit Arbeitsplanung endet.

    Kein Wort von Konzeption.
    Kein Wort von Dokumentation.

    Ich werde nun nicht weiter darauf rum reiten, jedoch finde ich die die Aufgabenstellung wirklich unnötig schwierig formuliert.


    Für Detailfragen, was der jeweilige Prüfungsuasschuss erwartet, bietet sich an, sich auch an diesen vor Ort zu wenden.
    Die Aufgabe wurde ja von der ZFA gestellt, meiner Meinung nach muss eine Aufgabe so klar definiert sein, dass nicht jeder Prüfungsausschuss diese so oder so auslegen kann.

  8. #8
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    Hallo,

    das Informationsblatt der IHK kann ich nicht einschätzen, im »Aufgabenblatt zum Prüfungsstück I – Digital« stehen unter Punkt a) drei Teile, die abzugeben sind:

    - Entwurfsmuster des Internetaufritts
    - Dokumentation zur Gestaltung
    - Arbeitsplanung in tabellarischer Form mit Angaben zur Hard- und Software

    Gerade wenn die örtliche IHK, ob aus Versehen oder aus anderen Gründen, nur zwei abzugebende Teile nennt, ist um so nötiger, diese mit dem Prüfungsausschuss zu klären.

    Viele Grüße
    Peter Reichard

  9. #9
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    Entwurfsmuster des Internetauftritts« abzugeben, im Teil b) dann erst »Ausdrucke (farbig, zweifach) der gestalteten Screens ohne Browserleisten auf DIN A4«.

    Also ich finde das sehr eindeutig und klar.

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