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Thema: Wirtschaftlichkeit prüfen...

  1. #1
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    Standard Wirtschaftlichkeit prüfen...

    Hallo ich habe mal eine Frage und zwar hat mein Chef zu mir gesagt,
    er wolle mich freistellen die nächsten zwei Wochen vorerst um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

    Also seit geraumer Zeit gibts ein bischen Probleme, Konflikte wegen unzureichenden Arbeitsanweisungen, ich erhalte keine Arbeitsanweisungen und meine Überstunden musste ich auch bereits abfeiern...

    Ich gehe stark davon aus das der Betrieb versucht einen Weg zu finden um mich loszuwerden...

    hat er hier die Möglichkeit?
    Wer aufhört zu werben, kann genauso gut die Uhr anhalten um Zeit zu sparen.

  2. #2
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    Das hängt von deinem Status ab.
    Wenn das Arbeitsamt deine Umschulung sponsort, ist es für deinen Chef schwierig (aber nicht unmöglich).
    In allen anderen Fällen ist es RELATIV einfach möglich.
    Wenn dein Chef wirklich sich dahingehend geäußert hat, dass er die "Wirtschaftlichkeit" prüfen will (wann läuft eine Umschulung unter "wirtschaftlich"?), dürfte deine Befürchtung berechtigt sein.
    Tut mir leid, dass ich Dir nichts positiveres sagen kann.

  3. #3
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    Zitat Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
    Das hängt von deinem Status ab.
    Wenn das Arbeitsamt deine Umschulung sponsort, ist es für deinen Chef schwierig (aber nicht unmöglich).
    In allen anderen Fällen ist es RELATIV einfach möglich.
    Wenn dein Chef wirklich sich dahingehend geäußert hat, dass er die "Wirtschaftlichkeit" prüfen will (wann läuft eine Umschulung unter "wirtschaftlich"?), dürfte deine Befürchtung berechtigt sein.
    Tut mir leid, dass ich Dir nichts positiveres sagen kann.
    hm Ich habe einen Umschulungsvertrag / IHK mit Bildungsgutschein gem §77 ABS 3 SGB Drittes Buch
    Vergütung zahlt Chef

    jetzt im 3.Jahr

    und das ne Ausbildung vielleicht keinen Gewinn abwirft ist doch bei Vertragsschluss schon klar
    Geändert von Chathexe (10.09.2010 um 14:01 Uhr)
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  4. #4
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    Hallo,

    welche Wirtschaftlichkeits wird denn geprüft?
    Vermutlich geht es um die wirtschaftliche Lage des Betriebes, sprich kurz vor Insolvenz oder ähnlichem.
    Wieviele Mitarbeiter seid ihr denn?

    Zumal eine Freistellung auf Initiative des Arbeitsgebers die Fortzahlung der Bezüge gedeutet. Das wäre ja dann erst recht unwirtschaftlich.

    Ich würde deinen Chef auffordern dass man schriftlich und nicht nur mündlich dir gegenüber zu kommunizieren. Dann hast du auch was in der Hand um Einspruch zu erheben. Auch der Konatkt mit der IHK oder verdi kann hilfreich sein.

    Hier findest du einige Infos zum Thema Freistellung: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiste...rbeitsrecht%29

    Viele Grüße
    Peter
    Geändert von Peter Reichard (10.09.2010 um 15:39 Uhr)

  5. #5
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    Frage

    Also wir sind ein Sytemhaus beschäftigt werden
    4 Fachinformatiker von denen der eine gerade aus der Ausbildung übernommen wurde, ab 1.9. nen Azubi für IT Kaufmann hinzu kommt der Chef und die Putzfrau

    ach ja mich hab ich vergessen Umschülerin Mediengestaltung G+T Non Print

    so wie er angedeutet hat möchte er die Wirtschaftlichkeit des Bereiches prüfen der meine Tätigkeitsbereiche umfasst, dieser Bereich wird meiner Meinung nach aber vertrieblich zu wenig unterstützt

    der zust. Bearbeiter der IHK ist erst nächste Woche wieder erreichbar, jedoch wurde mir von der Vertreung gesagt das bei einem UV eine Kündigung aus wichtigem Grund durchsetzbar sei, bzw. vermutet wird

    Frage nebenbei..muss jeder Betrieb eine Betriebsvereinbarung / Ordnung haben? mir ist sowas bei uns nicht bekannt, auch gibt es bei uns keinen Betriebsrat was die Angelegenheit natürlich kommunikativ erschwert da alle Gespräche ausschlieslich mit dem Chef zu führen sind :-(
    Geändert von Chathexe (10.09.2010 um 21:52 Uhr)
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  6. #6
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    Erst mal vorweg: Betriebsrat und Betriebsvereinbarung müssen nicht sein. Da muß sich die Belegschaft schon selber kümmern. Ab 5 ständigen Mitarbeitern (inkl. volljährige Azubis, exklusive Chef) kann einer gewählt werden, muß aber nicht. Übrigens: Wer die Wahl organisiert, genießt in gewissen Grenzen erhöhten Kündigungsschutz.
    Zum Eigentlichen: Kündigen aus wichtigem Grund kann man immer. Frage ist: was ist in dem Sinn ein wichtiger Grund? Daß dein Chef nach 3 Jahren merkt, daß die Umschulung sich für ihn nicht rechnet, ist wahrscheinlich keiner. Da sind die "Sponsoren" (Arbeitsamt/Sozialamt/Integrationsstelle, wer auch immer) sehr schnell und sehr nachdrücklich mit Rückforderung ihrer Gelder. Wenn dein Chef Glück hat lassen die sich auf Ratenzahlung ein, aber daß die Rückzahlung ganz erlassen wird, ist unwahrscheinlich. Da müßte der Betrieb praktisch schon zahlungsunfähig sein.
    Anders sieht die Sache aus, wenn man Dir persönlich was am Zeug flicken kann. Aber ich gehe mal davon aus, daß Du nicht in die Portokasse gelangt hast.


    Nachträglicher Edit: War die dreijährige Dauer von Anfang an vereinbart? Förderfähig ist eigentlich nur 2/3 der üblichen Ausbildungszeit, anders gesagt: "Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist."
    Geändert von MichaelH (11.09.2010 um 12:45 Uhr)

  7. #7
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    ja das ist so vereinbart da die Umschulung in Teilzeit ist

    Begründet damit wegen meiner 3Minderjährigen Kinder
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