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Thema: Azubi Gehalt

  1. #1
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    Standard Azubi Gehalt

    Hallo.

    Ich habe zur Mediengestalterin im Dezember 2009 vertraglich die Ausbildung angefangen.

    Meine Frage:
    Kann ich mein Ausbildungsgehalt zum 2. Lehrjahr dann (wie jeder andre) ab September bekommen oder erhalte ich das dann erst im Dezember?

    Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

  2. #2
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    Standard

    Hallo Mr. Gosh,

    hier kommt es darauf an, was Sie im Ausbildungsvertrag vereinbart haben. Haben Sie eine VErkürzung der Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr vereinbart oder einen ganz normalen Vertrag über 3 Jahre abgeschlossen? Im Zweifelsfall würde ich die zuständige Kammer kontaktieren.

    Gruß, Anette Jacob
    Anette Jacob
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  3. #3
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    Hallo Frau Jacob,

    danke für Ihre Antwort!
    Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, der die drei Ausbildungsjahre beinhaltet!
    Was ich Ihrer Antwort entnehmen kann, siehts dann wohl schlecht aus da ich keinen verkürzten Vertrag habe! Ja?
    Ich habe vorsorglich noch an meine zuständige Kammer geschrieben!

  4. #4
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    Hallo,

    im Ausbildungsvertrag sollte stehen, wann das 1., 2. und 3. Lehrjahr beginnt, und nach diesen Zeitpunkten richtet sich dann auch die Ausbildungsvergütung.

    Viele Grüße
    Tanja

  5. #5
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    Hallo Tanja,

    was hältst Du davon, Fragen zu deinem Vertrag zuerst einmal mit deinem Vertragspartner zu besprechen ?

    Das Wesen eines Vertrages ist doch, dass beide Vertragspartner eine Willenserklärung abgeben. Also ist es doch am naheliegendsten, wenn man seinen Vertragspartner fragt, was er 'will', oder!? Wenn man ihn dann nicht versteht, oder nicht damit einverstanden ist, was 'er' will, kommt doch auch kein Vertrag zustande. Dann ist wohl auch nichts mit der Unterschrift zu bestätigen, oder bist Du anderer Meinung?

    Viele Grüße
    AMG

  6. #6
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    Hallo AMG,

    Tanja war ja nicht die Fragestellerin und Tanja hat Mr. Gosh ja eben empfohlen in den bereits abgeschlossenen Vertrag zu schauen.

    Viele Grüße
    Peter

  7. #7
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    Das jeweils nächste Ausbildungsjahr beginnt in diesem Fall immer im Dezember, weil der erste Ausbildungsmonat am 1. Dezember 2009 begann. Wichtig: Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung wegen der Prüfungstermine. Sie dürfen beispielsweise die Abschlussprüfung erst ablegen, wenn höchstens 2 Monate "Restausbildungszeit" verbleibt. Da die Prüfungen auf die "normalen" Berufseinstiegszeiten abgestimmt sind, könnte es in Fall von mr. gosh zu einem zeitlichen Problem kommen, wenn der Prüfungstermin vor dem 1. Oktober 2012 liegt. Siehe auch Berufsbildungsgesetz § 43 Abs.1.

  8. #8
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    Ich denke die Frage hat sich shcon geklärt, aber trotzdem möchte ich sagen, dass man sowas am besten sofort bevor man den Vertrag unterschreibt auch klärt. Man kann ja nicht einfach so unterschreiben ohne alles richtig geklärt zu haben. Klar ist man glüclich wenn man einen Vertrag bekommt, aber man muss trotzdem die Ruhe bewahren .

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