Hallo.
Ich habe zur Mediengestalterin im Dezember 2009 vertraglich die Ausbildung angefangen.
Meine Frage:
Kann ich mein Ausbildungsgehalt zum 2. Lehrjahr dann (wie jeder andre) ab September bekommen oder erhalte ich das dann erst im Dezember?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung?


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