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Thema: Pflicht nach der Schule in den Betrieb zu kommen?

  1. #1
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    Standard Pflicht nach der Schule in den Betrieb zu kommen?

    Hallo,

    weiß jemand wie die gesetzliche Regelung ist, ob der Azubi nach der Schule noch in den bertieb kommen müsste, falls er seine reguläre tages-arbeitszeit (bsp. 8 h) nicht vollständig in der schule verbringt.

    unsere lehrer haben uns immer gesagt, dass die anwesenheitsplficht nach 6 schulstunden aufgehoben ist, chef sagt natürlich was anderes

    Danke!

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    das ist nur für Jugendliche unter 18 Jahren klar geregelt, und zwar im Jugendarbeitsschutzgesetz § 9:

    -----

    (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

    1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
    2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
    3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

    (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

    1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
    2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
    3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

    (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

    (4) aufgehoben


    -----



    Wenn du über 18 bist und deine Schulzeit + Fahrt- bzw. Wegezeit zum Betrieb nicht deine tägliche Arbeitszeit überschreitet, musst du nach der Schule in den Betrieb. Ob sich das dann rechnet, ist eine andere Frage udn im Ermessen des Betriebes.


    Viele Grüße
    Tanja

  3. #3
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    Standard

    Hi!

    Wenn du ü 18 bist musst du das mit deinem Chef direkt klären! Fordern kann er viel, auch Überstunden, auch im normalen Betrieb...

    LG

  4. #4
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    Standard

    Hi!

    also bisher wäre mir noch kein Fall in meiner Bekanntschaft oder meinem Freundeskreis untergekommen, wo der/die Azubi/ne nach dem Unterrichtsschluss noch im Betrieb auftauchen muss. Im Normalfall solltest du also nach der Schule Freizeit haben, ob es diesbezüglich nun ein Gesetz gibt, kann ich dir leider nicht mit hunderprozentiger Sicherheit sagen.

  5. #5
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    Standard

    Hi Ophelia,
    ja du musst nach der Schule noch in den Betrieb zum arbeiten gehen. Du kannst zwar deinen Chef fragen, vielleicht gibt er dir ja danach frei, aber bei mir war es so das ich noch danach arbeiten musste.

  6. #6
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    Standard

    Na sicher Ophelia musst du nach der Schule in den Betrieb gehen. Das ist zwar nicht gesetzlich geregelt, aber es hängt von deinem Chef ab wie er das sieht. Wenn du frägst und er ist damit einverstanden, dann ist es kein Problem. Bei uns jedenfalls müssen sie nach der Schule direkt in den Betrieb.

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