Hallo,
weiß jemand wie die gesetzliche Regelung ist, ob der Azubi nach der Schule noch in den bertieb kommen müsste, falls er seine reguläre tages-arbeitszeit (bsp. 8 h) nicht vollständig in der schule verbringt.
unsere lehrer haben uns immer gesagt, dass die anwesenheitsplficht nach 6 schulstunden aufgehoben ist, chef sagt natürlich was anderes
Danke!



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