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Thema: Prüfung wiederholen ohne Betrieb?

  1. #1
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    Unglücklich Prüfung wiederholen ohne Betrieb?

    Hallöchen,

    ich habe diese Woche meine Abschlussprüfung geschrieben und ich glaube, da lief etwas ganz gewaltig besch*****. die beiden fachtheoretischen teile habe ich quasi versemmelt. ich bezweifle, dass ich hier noch auf 50% komme.

    jetzt mein problem.
    ich bin azubi zum mediengestalter in bayern. ich konnte auf 2 1/2 jahre verkürzen. in meinem betrieb gehts mir echt nich gut - ich komme dort mit den leuten nicht sonderlich gut aus, bin totaler aussenseiter. schon seit meiner probezeit jammere ich eigentlich darüber, aber ich hatte nie den mumm das ganze abzubrechen. den beruf an sich macht mir die ganze situation leider auch madig.
    auch wenn mein betrieb es vielleicht tun würde, dort bleiben möchte ich auf keinen fall. da bringen mich keine 10 pferde dazu, lieber tu ich mir was an .

    wenn ich also die abschlussprüfung nicht bestanden habe, was tu ich dann?
    ich habe gelesen, man kann die prüfung auch ohne betrieb nachholen.
    geht das auch, wenn man den vertrag "in beiderseitigem einverständnis" beendet und nicht einfach vom betrieb gekündigt wird? inwieweit übernimmt dann die agentur für arbeit die kosten für die wiederholung der prüfung?

    könnte ich zb zum ende hin meinem betrieb einfach fernbleiben, sodass die mir kündigen - und kann ich dann die prüfung trotzdem nachholen? oder wäre es am besten ich sprech mit meinem chef ab, dass er mir eine kündigung schreibt, in der steht, dass er mich nicht übernehmen will nach den 2 1/2 jahren?

    ich freu mich sehr sehr sehr über antwort.
    bin gerade wahnsinnig deprimiert - prüfung dumm gelaufen und dann noch die aussicht noch ein halbes jahr länger im betrieb zu bleiben... aaaaaahhhhhhhhh!

    viele grüße
    haru

  2. #2
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    Hallo Haru,

    bitte warten Sie erst einmal das Ergebnis der Prüfung ab und setzen sich dann wegen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen IHK in Verbindung, dort wird man Ihnen ganauer Auskunft geben können. Evtl. wäre eine Möglichkeit, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen, wo Sie dann Ihre Ausbildung fortführen können.

    Viele Grüße,
    Anette Jacob
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  3. #3
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    Hallo,

    die Prüfungsergebnisse bekomme ich erst Ende Januar. Und Ende Februar sind schon die 2 1/2 Jahre um. Das ist alles nicht viel Zeit, deswegen wollte ich mich jetzt schon informieren.
    Ich bin mir zu 91% sicher, dass ich die Prüfung nicht bestanden habe, reicht das nicht, um mir alle eventuellen lösungen vorzuschlagen? ... ich finde schon.

    Ich möchte danach ja eigentlich sehr sehr gern studieren endlich etwas tun, was mir gefällt!!! ich will einfach nicht länger als Mediengestalter tätig sein...

  4. #4
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    Studieren kann man auch ohne abgeschlossene Ausbildung...
    Nein, im Ernst, wenn Sie Ihre Ausbildung beenden wollen, dann müssen die die Prüfung bestehen, im Zweifelsfall auch wiederholen. Wie das geht, evtl. mit neuem Ausbildungsbetrieb kann Ihnen nur Ihre IHK beantworten.
    Anette Jacob
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  5. #5
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    Bin leider im Sommer knapp durchgefallen und muss meine AP im Winter wiederholen zumindest in zwei Themen, nun wollte ich auch gerne wissen ob ich das auch ohne meinen Betrieb machen kann. Ich weiß jetzt schon das ich nach der Prüfung hier weg bin, würde aber gerne schon vorher raus und meine Ausbildung alleine zu Ende bringen. 3 Ausbildungsjahre im Betrieb hab ich schon fertig, habe also nicht verkürzt oder ähnliches. Weiß jemand von euch ob sowas geht?

    LG

  6. #6
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    Hallo,
    wenn man bei der Abschlussprüfung durchfällt, dann verlängert sich die Ausbildungszeit automatisch um ein halbes Jahr, bis zum nächsten Prüfungstermin. Bei den Prüfungen fallen auch Prüfungsgebühren an, die der Ausbildungsbetrieb zu tragen hat. Am besten, Sie erkundigen sich mal bei Ihrer zuständigen Kammer, ob es auch eine andere Möglichkeit gibt. Viel Erfolg!

    Gruß, Anette Jacob
    Anette Jacob
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  7. #7
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    Ja das ist richtig hab ja auch bis zum 07.12 verlängert, würd aber schon gerne vorher raus aus meinem Betrieb. Die 190€ Prüfungsgebühren kann ich auch selbst dann tragen das wäre kein Problem.

  8. #8
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    Hallo,

    um den Vertrag aufzulösen sollte es ind er Regel einen trifftigen Grund geben. Generell wäre hier das Gespräch mit IHK und Ausbildungsbetrieb zunächst zu führen.

    Grüße
    Peter

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