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Thema: AP 2011 - Praxis

  1. #1
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    Standard AP 2011 - Praxis

    Huhu an alle...

    so kurz vor der Prüfung fallen mir dann doch noch ein paar Fragen bezüglich des praktischen Teils ein...Im Grunde hab ich´s einigermaßen verstanden, aber brauche doch nochmal Bestätigung...Nebenbei: ich mache Print!

    1.) Realisierung Prüfungsstück 1 (Zeit 10 Tage) = Konzeption? - Muss ich die dann zwischendrin schon irgendwo abgeben? Oder ganz am Ende mit den anderen Unterlagen?

    2.)Erstellen eines Teilproduktes der Medienproduktion = Das was ich in der Konzeption beschrieben habe, erstellen?? Wenn ja, wo (im Betrieb/Praktikumsbetrieb oder Schule/Bildungsträger? - WICHTIG an diesem Punkt > ich lerne Mediengestalter Digital&Print auf dem Weg einer Umschulung!)??

    3.) Was zum Geier noch eins ist " Realisierung Prüfungsstück 2" (W3 Quali)? - Muss ich da noch mal zu meinem Umschulungsträger/Schule und dort am PC noch iwas "basteln"?

    4.) Was gebe ich denn dann nur alles bei der IHK ab???

    So, nun verbleibe ich wartend auf Antwort (hoffe, diese ist genau und korrekt )

    An alle die auch AP haben: VIEL VIEL GLÜCK!!!!!

  2. #2
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    Hallo,

    konkrete organisatorische Fragen klärst du am besten mit der IHK bzw. dem Prüfungsauschuss ab. Die Vorgehensweisen variieren manchmal von IHK zu IHK. Und natürlich sollte dein Umschulungsträger dir da aus den Erfahrungen der letzten Jahre auch weiterhelfen können.

    Das W3-Modul ist einen Teilaufgabe, die je nach gewähltem Modul unterschiedlich ist, und zu dem eigentliochen Prüfungsstück erstellt werden muss.

    Was beim Prüfungsausschuss abzugeben ist steht alles in den Prüfungsunterlagen.

    Grüße
    Peter

  3. #3
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    ...also habe ich das doch richtig verstanden, dass es etwas anderes ist und nicht mit Konzeption und dem dazu zu erstellenden Stück zusammenhängt??? Den Träger frage ich da lieber NICHT, deren Organisationstalent - genauso wie deren Wissen - ist unter aller Sau!!! Deswegen frag ich ja auch hier
    Geändert von leela (13.05.2011 um 14:29 Uhr) Grund: hatte was vergessen

  4. #4
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    In deinem Ausbildungsvertrag sollte eigentlich auch stehen, welches W3-Modul du hast. Falls nicht solltest du dich zur Klärung und Anmeldung beider IHK beim Umschulungsträger melden. Denn er muss das W3-Modul der IHK melden.

    Peter

  5. #5
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    Ich weiß welches Modul ich habe!
    Ich will doch NUR wissen, was da zu tun ist - keine genaue Aufgabe oder so, sondern nur , ob diese Aufgabe nun nochmal unabhängig vom Konzept (+Werkstück) und der schriftl. Prüfung ist!

    Denn wenn dem so ist, muss ich mich z.B. nocheinmal mit Vektorisieren auseinandersetzen!

    Mehr will ich doch gar nicht

    P.S.: habe keinen Ausbildungsvertrag, die Umschulung geht übers A-Amt...
    Geändert von leela (13.05.2011 um 14:46 Uhr)

  6. #6
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    Hallo,

    dass du weißt, welches Modul du hast war aus deinen Ausführungen bisher nicht ersichtlich, zumal du ja gefragt hast, »Was zum Geier noch eins ist Realisierung Prüfungsstück 2 (W3 Quali)?«.

    Wie kommst du darauf, dass du dir Vektoriseren fürs W3-Modul noch mal schauen musst?

    Peter

  7. #7
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    Ich entsinne mich nur an meine Zwischenprüfung, da war iwas mit Vektorisieren und Visitenkarten und so Gedöns...

    Und daher will ich eig nur wissen, ob das sowas in der Art sein könnte!? Und W3 Quali hab ich nur hingeschrieben, damit ihr wisst, was ich meine

    Sowas aber auch tssss... Hätte vllt besser fragen sollen: "Was ist Prüfungsstück II, bzw, was kommt da auf mich zu?"

    Also im Grunde hab ich eig alles geschnallt, nur eben das nicht .... Cool wäre ja Photoshop (irgend n Bild bearb)...ach was, ich träum schon wieder

    P.S.: sorry, wenn ich gemein rüberkam

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