Hallo Forum,
ich weiß nicht genau, ob die Frage hier richtig ist, aber ist stelle sie einfach mal.
ich mache derzeit meine 3-jährige nebenberufliche Fortbildung zum Techniker für Druck und Medientechnik. Jetzt arbeiten wir in der Schule nur am Mac, ich wiederum daheim am PC. Also liegts ja nahe sich ein MacBook zu holen, was ich auch vorhabe.
Wisst Ihr in wie fern und ob ich das MacBook aufgrund der Fortbildung bei der Stuererklärung geltend machen kann?
Wie viel bekomm ich da zurück, hat jemand eine ungefähre Hausnummer?
Wäre super wenn mir da jemand helfen kann.
Viele Grüße


Zitieren
Lesezeichen