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Thema: Vorwurf Täuschungshandlung

  1. #1
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    Standard Vorwurf Täuschungshandlung

    Hallo zusammen,

    gestern Abend erhielt ich von meiner zuständigen IHK eine E-Mail, in der mir der Vorwurf einer Täuschungshandlung gemacht wurde.

    "nach Durchsicht Ihrer praktischen Prüfungsarbeiten sind dem Prüfungsausschuss Unstimmigkeiten in den von Ihnen abgelieferten Daten aufgefallen.
    Es besteht der Verdacht einer Täuschungshandlung."


    Ich habe einen Termin zu Freitag bekommen, an dem ich angehört werde.

    Dies ist natürlich für mich ein Schock, da ich versichern kann keine Täuschungshandlung begangen zu haben.
    Ich kann mir auch nicht im geringsten vorstellen, welcher Teil meiner praktischen Prüfung in Verdacht steht.

    Also habe ich heute bei der IHK angerufen und um mehr Infos gebeten, leider ist die Ansprechpartnerin und einzige die über den Vorgang informiert ist, bis Freitag nicht im Haus.
    Ich habe versucht mich über das Internet ein wenig zu informieren, wie überhaupt so eine Situation gehandhabt wird.

    Mir schon schwindelig, dass ich glaubhaft den Prüfungsausschuss überzeugen muss, keine Täuschungshandlung begangen zu haben.
    Normalerweise würde ich sagen, dass ich allein durch die Tatsache nicht betrogen zu haben, schon alles erklären können müsste. Allerdings bin ich momentan so verunsichert, dass ich garnicht einschätzen kann, was auf mich zu kommt.

    Daher würde ich gerne wissen, ob es sich bei diesem Verfahren wirklich um eine Feststellung handelt oder der Urteil eigentlich schon gefällt wurde.
    Besteht überhaupt die Möglichkeit noch heile aus dieser Sache raus zu kommen oder wurde ich schon vom Zug überrollt und weiß es nur noch nicht?

    Wird mir genau gezeigt, worin der Verdacht aufkommt? Also wird mir das irgendwie am Computer gezeigt, oder einfach nur erklärt?

    Ich habe die Daten-CD der W3-Prüfung nachträglich auf der Arbeit erneut gebrannt, weil ich zum Schluss der Prüfung keinerlei Zeit mehr hatte und einfach alles drauf gepackt hab. Entsprechend herrschte hier das reinste Chaos und vor Abgabe (2 Tage später) habe ich die CD in sortierter Form neu gebrannt. Meine Kollegen meinten, dass dann natürlich ein anderes Erstellungsdatum auf der CD hinterlegt ist.
    Könnte so etwas Grund für einen Täuschungs-Verdacht sein?

    Was würde passieren, wenn dies als Täuschung angesehen wird? Ist somit die gesamte Prüfung 0 Punkte und ungültig oder nur der Teil der W3-Prüfung? Kann ich die gesamte Abschlussprüfung dann doch noch bestehen? Meine schriftlichen Noten waren glatt 2,0 und ich denke dass auch der Rest der praktischen Prüfung den Vorgaben entspricht.

    Ich bitte um Info, da sich bei mir ziemlich starke Unruhe breit macht und es noch eine Ewigkeit bis Freitag ist.

    Gruß Steffen

  2. #2
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    Standard

    Hallo Steffen,

    um das zu klären wirst du ja zu dem Termin geladen. Aus der Ferne ist es etwas schwer das ganze zu beurteilen. Das Brenndatum der CD zwei Tage nachdem Abgabedatum könnte sicherlich ein Grund sein. So etwas solltest du eh von Anfang an kommunizieren. Je nachdem auf was es siche bezieht würde die praktische Prüfung als Ganzes vermutlich aberkannt werden. Aber das lässt sich sicherlich klären.

    Viele Grüße
    Peter

  3. #3
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    Standard

    Hallo Peter,

    zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Das klingt ja alles nicht so toll. Im Nachhinein hätte ich am besten ein Schreiben beilegen sollen, dass das erneute Brennen der CD erläutert.

    Dass die gesamte praktische Prüfung aberkannt wird hoffe ich natürlich nicht, immerhin handelt es sich bei dem Material auf der CD einzig und allein um das Prüfungsstück II (W3-Modul).
    Alle anderen Prüfungsstücke wurden fristgerecht ohne solche Komplikationen abgegeben.
    Naja, vor Freitag kann man eh nur spekulieren.

    Ich hoffe nun einfach, dass sich die ganze Situation klären lässt und sich alle Vorwürfe bereinigen lassen.

    Vielen Dank noch einmal für die schnelle Antwort. Ich berichte anschließend wie es ausgegangen ist.

    Bis dahin viele Grüße
    Steffen

  4. #4
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    4

    Standard

    OK, ich hoffe, die Sache hat sich entsprechend geklärt. Es kommt leider nicht immer nur darauf an, dass man selbst keine Täuschungshandlung begeht, sondern auch wer über die eigene Arbeit bescheid weiß. Wenn jemand deine Arbeit kopiert und als eigene abgiebt, sitzt du in der Falle, ohne selbst eine Täuschungshandlung begangen zu haben.

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