Vorbildliche Lehrlingsordnung

Die besonders quali­fiz­ierte Berufsaus­bil­dung in der deu­t­schen Druck­industrie hat eine lange Tradi­tion: Bereits 1920 legten die Tarif­v­er­tragsp­arteien in der Leh­r­ling­s­ord­nung für das „Deu­t­sche Buchdruckgewerbe“ deta­illiert fest, wel­che Lei­s­tungen in einem erfo­l­gre­ichen Aus­bildungsv­erhält­nis erbracht werden müs­sen.

Im Jahre 1949, noch vor der Kon­s­titui­erung der Bundes­re­publik Deutsc­h­land, gründ­eten die dama­lige „Arbeitsgeme­inschaft der graph­i­schen Ver­b­ände“ und die „Ind­u­s­t­riegewerkschaft Druck und Papier“ den „Zen­tral-Fach­ausschuss für die Druck­industrie (ZFA)“. Dieser Ausschuss aus Arbeit­neh­mer- und Arbeitgeber­ver­tretern sollte die wich­tig­ste Vor­aus­set­zung für Wachstum und Konku­r­renzfähig­k­eit der Druck­industrie schaffen: Hochquali­fiz­ier­ten Nach­wuchs – durch eine Aus­bil­dung, die in einem Zeitalter fort­währender tech­nischer Umwälzu­ngen dau­erhaft Schritt halten kann. Im Jahr 2001 wurde der ZFA zeitgemäß in Zen­tral-Fach­ausschuss Berufs­bildung Druck und Medien umbe­nannt.

Die heu­tigen Tarif­v­er­tragsp­arteien, der „Bundesver­band Druck und Medien (bvdm)“ und die „Ver­einte Dienst­lei­stungsgewerkschaft (ver.di) Fachbereich A“, entw­i­c­kel­ten eine völ­lig neu­ar­tige „Aus­bildung­s­ord­nung“, in der sie sich bis heute ver­pflich­ten:

Fachliche Fra­gen der Berufs­bildung in der Druck­industrie gemein­sam zu lösen und bun­d­esei­nheitl­iche Prüfungsaufga­ben für alle Aus­bildungsbe­rufe der Druck­industrie zu erst­el­len.

Diese Aus­bildung­s­ord­nung hatte nicht nur eine Vor­bildfunk­tion für andere in- und aus­länd­i­sche Ind­u­s­t­riez­weige, sondern auch für das staatl­iche Berufs­bildungs­ge­setz von 1969.

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