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Tarifvergütungen
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Tarifverträge werden jeweils für bestimmte
Branchen abgeschlossen, nicht für einen bestimmten
Beruf wie etwa Mediengestalter/in. Da Mediengestalter/innen
aber in ganz verschiedenen Betriebstypen und
Branchensegmenten arbeiten, richtet sich die Bezahlung auch
nach unterschiedlichen Tarifverträgen. Teilweise gibt
es gar keine speziellen Tarifverträge. Es kann auch
regionale Unterschiede geben. Daher können hier
lediglich die Einkommen bei vergleichbarer Tätigkeit in
tariflich geregelten Bereichen angegeben werden.
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Was kann ich während der Ausbildung verdienen?
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Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in der Druckindustrie:
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Ausbildungsvergütungen monatlich (EUR)
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Ausbildungsjahr:
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1. Aj
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2. Aj
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3. Aj
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nach 3. Aj
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ab 1. August 2012
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853,40
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904,53
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955,66
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1006,79
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Quelle: ver.di
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Was kann ich nach der Ausbildung verdienen?
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Die Lohntabelle für gewerbliche Arbeitnehmer in der Druckindustrie ab dem 1. Facharbeiterjahr:
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Facharbeitertariflöhne gültig ab 1. August 2012
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Lohngruppe
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Lohnschlüssel bezogen auf Lohngruppe 5
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pro Woche EUR
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pro Stunde EUR
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1. Facharbeiterjahr
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95 %
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550,13
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(15,72)
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Lohngruppe V
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100 %
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579,08
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(16,55)
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Lohngruppe VI
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110 %
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636,99
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(18,20)
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Lohngruppe VII
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120 %
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694,90
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(19,85)
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Quelle: ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
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Weitere tarifliche Regelungen
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Arbeitszeit
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Die wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende und Arbeitnehmer beträgt 35 Stunden.
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Jahresurlaub
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Der tarifliche Jahresurlaub beträgt unabhängig vom Alter 30 Arbeits-/Urlaubstage.
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Zusätzliches Urlaubsgeld
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Je tariflichem und gesetzlichem Urlaubstag 50 % des vereinbarten Tagesverdienstes.
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Vermögenswirksame Leistungen
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16,87 EUR monatlich für
anspruchsberechtigte Arbeitnehmer,
die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
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26,59 EUR monatlich für
anspruchsberechtigte Arbeitnehmer,
die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
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Jahresleistung
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95 % des jeweiligen zum Fälligkeitspunkt gültigen monatlichen Tariflohnes bzw. Tarifgehaltes.
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Quelle: ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
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- Ausbildungsplan
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