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MEDIENGESTALTER
Interviews: Medienberatung
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Praktische Prüfungsergebnisse
Beispiel-Zwischenprüfung
Beispiel-Abschlussprüfung
Muster-Abschlussprüfung
Prüfungsstruktur Abschlussprüfung
(Neue Ausbildungsordnung von 2007)
Fünf Prüfungsbereiche, die entweder praktisch oder schriftlich zu prüfen sind.
Prüfungsbereich 1: Praktisch zu prüfen
Fachrichtung Beratung und Planung
PB 1: Projektplanung und -konzeption
Prüfungsstück I: Projektkonzeption
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Produktentwurfes, Gewichtung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden
Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit
(Kaufmännische Auftragsbearbeitung II)

z.B. Kalkulation, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
Präsentation der Projektkonzeption
Gewichtung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden
Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
PB 1: Designkonzeption und Visualisierung
Prüfungsstück I: Designkonzeption
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Medienteilproduktes, Gewichtung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden
Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit
(Designkonzeption II)

z.B. Logogestaltung, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
Präsentation der Designkonzeption
Gewichtung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden
Fachrichtung Gestaltung und Technik
PB 1: Gestaltungsumsetzung und technische Realisation
Prüfungsstück I: Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Erstellung eines Teilproduktes der Medienproduktion, Gewichtung: 75 %
Zeit: 7 Stunden
Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit
nach § 4 Abs. 3 Nr. 3, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
Prüfungsbereiche 2-5: Schriftlich zu prüfen
PB 2: Konzeption und Gestaltung
12 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen je Fachrichtung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbeiten sind
90 Minuten Bearbeitungszeit
Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner, Lineal oder Typomaß
PB 3: Medienproduktion
12 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen je Fachrichtung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbeiten sind
90 Minuten Bearbeitungszeit
Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner, Lineal oder Typomaß
Der ZFA gibt ca. 6 bis 8 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin nähere Hinweise zu den Prüfungsgebieten der PB 2 und 3 bekannt unter: www.zfamedien.de
PB 4: Kommunikation
1 Deutschaufgabe á 50 Punkte
1 Englischaufgabe á 50 Punkte
60 Minuten Bearbeitungszeit
Erlaubte Hilfsmittel: Rechtschreib-Nachschlagewerk, englisches Fachwörterbuch, Englisches Wörterbuch: englisch-deutsch / deutsch-englisch
PB 5: Wirtschafts- und Sozialkunde
PAL-Aufgabenbogen
21 Multiple-Choice-Aufgaben, von denen 18 zu bearbeiten sind á 1 Punkt : Divisor 0,45
7 ungebundene Aufgaben, von denen 6 zu bearbeiten sind á 10 Punkte
60 Minuten Bearbeitungszeit
Hilfsmittel: Anlage 1 mit Auszügen aus Gesetzestexten
Gewichtungen:
Prüfungsbereich 1: Praxis: 50%
Prüfungsbereich 2: Konzeption und Gestaltung: 15%
Prüfungsbereich 3: Medienproduktion: 15%
Prüfungsbereich 4: Kommunikation: 10%
Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Es wird eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) ausgewiesen.
Bestehensreglungen:
Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
In drei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Es ist kein Ungenügend erlaubt.
Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.
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