Prüfungsstruktur Abschlussprüfung (Neue Ausbildungsordnung von 2007)
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Fünf Prüfungsbereiche, die entweder praktisch oder schriftlich zu prüfen sind.
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Prüfungsbereich 1: Praktisch zu prüfen
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Fachrichtung Beratung und Planung
PB 1: Projektplanung und -konzeption
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Prüfungsstück I: Projektkonzeption
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Produktentwurfes, Gewichtung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden
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Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit (Kaufmännische Auftragsbearbeitung II)
z.B. Kalkulation, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
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Präsentation der Projektkonzeption
Gewichtung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden
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Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
PB 1: Designkonzeption und Visualisierung
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Prüfungsstück I: Designkonzeption
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Medienteilproduktes, Gewichtung: 50 %
Zeit: 6,5 Stunden
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Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit (Designkonzeption II)
z.B. Logogestaltung, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
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Präsentation der Designkonzeption
Gewichtung: 25 %
Zeit: 0,5 Stunden
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Fachrichtung Gestaltung und Technik
PB 1: Gestaltungsumsetzung und technische Realisation
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Prüfungsstück I: Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung
Zeit: Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Erstellung eines Teilproduktes der Medienproduktion, Gewichtung: 75 %
Zeit: 7 Stunden
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Prüfungsstück II: W3-Qualifikationseinheit
nach § 4 Abs. 3 Nr. 3, Gewichtung: 25 %
Zeit: 2 Stunden
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Prüfungsbereiche 2-5: Schriftlich zu prüfen
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PB 2: Konzeption und Gestaltung
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12 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen je Fachrichtung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbeiten sind
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90 Minuten Bearbeitungszeit
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Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner, Lineal oder Typomaß
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PB 3: Medienproduktion
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12 handlungsorientierte, offene Aufgabenstellungen je Fachrichtung und Schwerpunkt (á 10 Punkte), von denen 10 zu bearbeiten sind
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90 Minuten Bearbeitungszeit
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Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner, Lineal oder Typomaß
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Der ZFA gibt ca. 6 bis 8 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin nähere Hinweise zu den
Prüfungsgebieten der PB 2 und 3 bekannt unter: www.zfamedien.de
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PB 4: Kommunikation
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1 Deutschaufgabe á 50 Punkte
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1 Englischaufgabe á 50 Punkte
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60 Minuten Bearbeitungszeit
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Erlaubte Hilfsmittel: Rechtschreib-Nachschlagewerk, englisches Fachwörterbuch, Englisches Wörterbuch: englisch-deutsch / deutsch-englisch
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PB 5: Wirtschafts- und Sozialkunde
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PAL-Aufgabenbogen
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21 Multiple-Choice-Aufgaben, von denen 18 zu bearbeiten sind á 1 Punkt : Divisor 0,45
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7 ungebundene Aufgaben, von denen 6 zu bearbeiten sind á 10 Punkte
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60 Minuten Bearbeitungszeit
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Hilfsmittel: Anlage 1 mit Auszügen aus Gesetzestexten
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Gewichtungen:
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Prüfungsbereich 1: Praxis: 50%
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Prüfungsbereich 2: Konzeption und Gestaltung: 15%
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Prüfungsbereich 3: Medienproduktion: 15%
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Prüfungsbereich 4: Kommunikation: 10%
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Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
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Es wird eine Gesamtnote (Praxis und Theorie) ausgewiesen.
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Bestehensreglungen:
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Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
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In drei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
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Es ist kein Ungenügend erlaubt.
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Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.
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