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Chemikaliengesetz

Nach dem Chemikaliengesetz müssen neu in Verkehr gebrachte Stoffe vor ihrer Vermarktung nach festgelegten Kriterien auf mögliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Nach der Anmeldung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz findet die Prüfung und Bewertung durch mehrere Bundesbehörden statt. Gefährlichen Stoffen können dann bestimmte Kennzeichnungen oder Verwendungsvorschriften zugewiesen werden.

Chlorfrei (TCF)

Die Bezeichnung chlorfrei (TCF) wird für Zellstoff verwendet, dessen Herstellung vollkommen ohne Elementarchlor oder Chlorverbindungen erfolgt. Klassisches Bleichmittel bei der Zellstoffbleiche war in der Vergangenheit Elementarchlor. Inzwischen weiß man, dass manche Reaktionsprodukte aus der Chlorbleiche toxisch und umweltgefährdend sind. Daher werden alternative Bleichmittel wie Sauerstoff, Peroxid oder Ozon erprobt.

Siehe auch AOX, Dioxin.

Chlorierte Kohlen­wasserstoffe (CKW)

Bezeichnung für organische chemische Verbindungen, die ein oder mehrere Chloratome enthalten. CKW haben große industrielle Bedeutung als Ausgangsprodukte für Kunststoffe (PVC), als Schädlingsbekämpfungsmittel (Lindan, DDT) oder als synthetische Lösemittel (Trichlorethylen, Trichlorethan). Ihre Gefährlichkeit besteht in der großen chemischen Stabilität, die einem Abbau zu ungefährlichen Stoffen entgegensteht. Ihre gute Fettlöslichkeit begünstigt die Aufnahme und Speicherung im menschlichen Körper und verstärkt somit die z.T. vorhandene krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkung. In Verbrennungsprozessen können sich beim Vorhandensein von CKW Dioxine und Furane bilden. Diese wiederum werden erst bei Temperaturen über 1200° C zerstört. Nach einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft werden CKW in Wasch- und Reinigungsmitteln in der Druckindustrie seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt werden.

Siehe auch Dioxin, FCKW-Halon-Verbots-Verordnung.

Coldset

Offset-Druckverfahren, das ohne zusätzliche hitzeanwendende Trocknungseinrichtung auskommt. Das Verfahren wird vorwiegend im Zeitungsdruck eingesetzt, wobei die Druckfarben durch Wegschlagen in den Bedruckstoff trocknen und daher keine Emissionen verursachen.

CSB

Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist ein Maß für die Summe aller organischen Stoffe im Wasser, einschließlich der schwer abbaubaren (im Gegensatz zum BSB-Wert) und stellt damit eine Kenngröße für die Wasser-/Gewässerqualität dar. Der CSB-Wert gibt an, wie viel Sauerstoff zur vollständigen Oxidation der im Wasser enthaltenen organischen Stoffe benötigt wird. Die Angabe erfolgt meist in mg/l. Typische CSB-Werte von Druckereichemikalien sind:

Gebrauchter Plattenentwickler bis 60.000 mg O2/l
Gebrauchter Filmfixierer bis 120.000 mg O2/l

Siehe auch BSB.

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